Themen
Energie
Vernehmlassung

Stromversorgungsverordnung und Revision der Energieverordnung

Die SVP lehnt die beiden Verordnungsentwürfe in dieser Form ab. Die beiden Entwürfe müssen in wesentlichen Punkten korrigiert werden. Folgende Änderungen sind unserer Ansicht nach zwingend vorzunehmen

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die beiden Verordnungsentwürfe in dieser Form ab. Die beiden Entwürfe müssen in wesentlichen Punkten korrigiert werden. Folgende Änderungen sind unserer Ansicht nach zwingend vorzunehmen:

I. Keine Überregulierung
Der Entwurf der Stromverordnung weist in vielen Bestimmungen unnötige Überregulierungen auf. Diese sind im Hinblick auf eine konsequente Strommarktliberalisierung zu beseitigen. Ein wesentliches Merkmal eines liberalisierten Strommarktes ist unter anderem die Tatsache, dass Strompreise variabel sein müssen. Festgelegte Obergrenzen (Einfrieren von Preisen) widersprechen der freien Marktwirtschaft und können die Versorgungssicherheit untergraben. Im Übrigen stehen seitens der Behörden ausreichende alternative Instrumente für eine Bekämpfung von allfälligen Missbräuchen zur Verfügung.

II. Klare Richtlinien zur Sicherheit des Netzbetriebes
Zur Gewährleistung eines sicheren Netzbetriebes und damit auch zur Vermeidung flächendeckender Blackouts sind klare Richtlinien und Verantwortlichkeiten zwingend in einem Gesetz festzulegen. Eine Regelung auf Verordnungsstufe genügt dem Verfassungsgrundsatz, wonach alles Wichtige im Gesetz geregelt werden muss, nicht. Im Übrigen ist der Verordnungsentwurf rechtlich problematisch.

III. Keine zusätzlichen Abgaben
Aufgrund der Förderung der erneuerbaren Energien sind vielerorts Netzverstärkungen notwendig. Die Überwälzung der Kosten dieser Anpassungen und Erweiterungen der Netze ist im Gesetz nicht vorgesehen. Dadurch wird eine zusätzliche Abgabe zum maximalen Kostendach von 0.6 Rp./kWh geschaffen, obwohl das Parlament sich klar gegen eine Erhöhung aussprach. Die SVP lehnt solche versteckten, zusätzlichen Gebühren strikte ab. Die Finanzierung von Netzverstärkungen hat im Rahmen der beschlossenen Gesamtfinanzierung der erneuerbaren Energien zu erfolgen. Netzverstärkungen sind deshalb durch den Produzenten und durch die Regelungen der kostendeckenden Einspeisevergütung zu finanzieren.

IV. Überarbeitung der Energieverordnung
Der Entwurf zur Änderung der Energieverordnung vermag in vielen Punkten nicht zu überzeugen und ist zu überarbeiten. Bei der Überarbeitung ist zwingend darauf zu achten, dass klare Rahmenbedingungen geschaffen werden. Eine übermässige Regulierungsdichte muss in der Verordnung auf jeden Fall vermieden werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die ausführliche Stellungnahme des Verbandes der Schweizerischen Elektrizitätsunternehmen (VSE), welche wir unterstützen.

 
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