Vernehmlassung

SVP Frauen verurteilen Missbrauch von Vernehmlassungsverfahren

Die SVP Frauen Schweiz stellen fest, dass sie – wie andere Frauenorganisationen ebenfalls – zwar zu einer Stellungnahme zur ergänzenden Vernehmlassung eingeladen wurden, bei der ersten…

Vernehmlassungsantwort der SVP Frauen

Die SVP Frauen Schweiz lehnen die in der ergänzenden Vernehmlassung angestrebte Waffenregistrierung und überhaupt eine Revision des Waffengesetzes ab.

Im Weiteren verweisen die SVP Frauen Schweiz vollumfänglich auf die entsprechenden Stellungnahmen der SVP Schweiz vom 10. Dezember 2002 sowie vom 7. November 2003.

Die SVP Frauen Schweiz stellen fest, dass sie – wie andere Frauenorganisationen ebenfalls – zwar zu einer Stellungnahme zur ergänzenden Vernehmlassung eingeladen wurden, bei der ersten Vernehmlassung zur Revision des Waffengesetzes indes noch nicht zum Adressatenkreis gehörten. Diese Auffälligkeit, wie überhaupt das Vorgehen mit einer ergänzenden Vernehmlassung weist darauf hin, dass die Resultate der Vernehmlassung 2002 offenbar nicht ins Konzept passen. Es kann nicht sein, dass den Vernehmlassungsadressaten unterstellt wird, sie hätten die Ideen missverstanden. Vernehmlassungsresultate sollen dem Vernehmlasser aufzeigen, ob ein Gesetzestext klar und verständlich ist. Ist dies nicht der Fall, so muss der Gesetzesentwurf eben überarbeitet und so formuliert werden, dass die Absicht der Vorlage für alle Adressaten transparent und unmissverständlich werden. Das nun gewählte Vorgehen ist undemokratisch und verletzt das Ziel einer Vernehmlassung aufs Gröbste.

 
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