Vernehmlassung

SVP für öffnung und Privatinitiative im Lotteriewesen

Die SVP ist der Ansicht, dass der vorliegende Gesetzesentwurf eines neuen Lotteriegesetzes nicht einer zeitgemässen und zukunftsorientierten Regelung des Lotteriewesens entspricht.

VERNEHMLASSUNG vom 31.3.2003
der Schweizerischen Volkspartei SVP

Revision des Bundesgesetzes über die Lotterien und Wetten (LG)

SVP für Öffnung und Privatinitiative im Lotteriewesen

Die SVP ist der Ansicht, dass der vorliegende Gesetzesentwurf eines neuen Lotteriegesetzes nicht einer zeitgemässen und zukunftsorientierten Regelung des Lotteriewesens entspricht. Sie lehnt deshalb den Vorentwurf ab und weist ihn zur Überarbeitung an das Bundesamt zurück.

Die SVP begrüsst die aufgrund des technologischen und gesellschaftlichen Wandels vorgesehene Zulassung neuer Spiele und Vertriebsformen und damit eine Öffnung des Lotteriemarktes. Im Gegensatz dazu verfolgt der vorliegende Gesetzesentwurf leider das Ziel, das nicht mehr zeitgemässe Monopol der Kantone endgültig zu zementieren. Damit wird jegliche private Initiative, mit einer Lotterie Mittel für gemeinnützige Zwecke zu beschaffen, ausgeschlossen. Private gemeinnützige Organisationen sind in einer offenen und demokratischen Gesellschaftsordnung unerlässlich, und es muss ihnen deshalb auch die Möglichkeit zugestanden werden, durch Einnahmequellen wie Lotterien ihre Projekte selbständig zu finanzieren. Die private Initiative darf nicht durch Staatsmonopole ausgeschlossen werden. Der Entwurf sieht zwar vor, dass die Kantone Bewilligungen an Private erteilen können; ein Rechtsanspruch von Seiten Privater besteht indes nicht. Wie auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich festgestellt hat, ist das Argument, wonach eine Begrenzung der Anzahl Veranstalter von Lotterien und Wetten ein der Spielsucht abträgliches Element darstelle, nicht zutreffend.

Der Staat hat sich auf seine absoluten Kernaufgaben zu beschränken. Dies beinhaltet aber sicher nicht die Durchführung von Lotterien im Sinne eines Staatsmonopols. Das kantonale Monopol im LG ist deshalb aufzuheben. Gleichzeitig sind die privaten Lotteriebetreiber von der Pflicht, ihre erwirtschafteten Reingewinne vollumfänglich an die kantonalen Lotteriefonds abzuliefern, zu befreien.

Mit diesen Massnahmen lässt sich auch ohne weiteres der unhaltbare Interessenkonflikt, wonach der Kanton als einzige Instanz sowohl über die Bewilligung, die Kontrolle und die Veranstaltung von Lotterien als auch über die Mittelverteilung zuständig ist, aufgelöst werden. Selbstverständlich ist die SVP aber der Ansicht, dass der Vollzug des Bundesgesetzes über die Lotterien und Wetten den Kantonen obliegen muss. In diesem Sinne sind sämtliche Aufsichtsbehörden auf Stufe Kanton anzusiedeln.

Die SVP ist gegen den Wechsel von der ordentlichen Einkommensbesteuerung zur vorgesehenen Einkommensquellensteuer. Im Übrigen erachtet die SVP den Steuersatz von 10% für die direkte Bundessteuer als zu hoch. Es kann nicht angehen, dass der Bund inskünftig mehr Steuern einnimmt als bis anhin. Ebenso ist, sollte dennoch ein Wechsel der Besteuerung vorgenommen werden, der Freibetrag nicht unter Fr. 3’000.- anzusetzen.

 
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