Vernehmlassung

SVP mit Vorbehalten für Revisionen der Asylverordnungen

Die SVP stimmt den vorliegenden Entwürfen unter Vorbehalt zu. Die Eröffnung der Vernehmlassung erfolgte auf der Basis der Botschaft des Bundesrates zum Entlastungsprogramm. Inzwischen ist das…

Vernehmlassungsantwirt der Schweizerische Volkspartei SVP

Die SVP stimmt den vorliegenden Entwürfen unter Vorbehalt zu. Die Eröffnung der Vernehmlassung erfolgte auf der Basis der Botschaft des Bundesrates zum Entlastungsprogramm. Inzwischen ist das Entlastungsprogramm von den eidgenössischen Räten durchberaten worden, und die Beschlüsse entsprechen nicht mehr vollständig der Botschaft. Zudem haben die Diskussionen gezeigt, dass die getroffenen Lösungen insbesondere in zwei Punkten nicht befriedigen:

Ungleichbehandlung illegaler Aufenthalter und abgewiesener Asylsuchender

Der Bericht hält ausdrücklich fest, dass künftig abgewiesene Asylsuchende, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, als Personen zu behandeln sind, die sich illegal in der Schweiz aufhalten. Sie erhalten höchstens Nothilfe, aber keine Fürsorgeleistungen und sind aufgefordert, das Land eigenverantwortlich zu verlassen. Auf dieser Basis richtet der Bund den Kantonen eine einmalige Nothilfeentschädigung in der Höhe von 600 Franken aus. Bei illegalen Aufenthaltern, die kein Asylgesuch stellen, besteht dagegen bisher keine analoge Regelung. Diese Lücke ist noch zu schliessen.

Ungleichbehandlung in den Kantonen bleibt bestehen

Gemäss Bericht soll die neue Regelung zum einen Spareffekte bringen, zum anderen die Glaubwürdigkeit des schweizerischen Asylsystems sicherstellen. Letzteres wäre jedoch nur gewährleistet, wenn die Kantone die betroffenen Personen bezüglich Nothilfe tatsächlich gleich behandeln. Dies ist jedoch nicht wahrscheinlich. Ein völliger Verzicht auf die Verteilung von Asylsuchenden in die Kantone ist daher wünschenswert. Die vorliegende Änderung von Asylgesetz und -verordnung sieht dies insofern vor, als die Fristen verkürzt und Entscheide in den Empfangsstellen vorgesehen wurden. Hier ist jedoch ein Schritt weiterzugehen. Der Entscheid in der Empfangsstelle hat zur Regel zu werden für alle Asylsuchenden, auch wenn auf das Gesuch eingetreten wird.

 

In diesen genannten Punkten ist nachzubessern, um dem Ziel einer glaubwürdigen Asylpolitik einen Schritt näher zu kommen. Wir danken für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

 
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