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Vernehmlassung

Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG, SR 520.1)

Die SVP kann der Vorlage in dieser Form nicht zustimmen. Die gesetzliche Einführung von möglichen Pflichteinsätzen und Wiederholungskursen im grenznahen Ausland für Zivilschützer ist inakzeptabel…

Vernehmlassungsantwort der SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI (SVP)

Die SVP kann der Vorlage in dieser Form nicht zustimmen. Die gesetzliche Einführung von möglichen Pflichteinsätzen und Wiederholungskursen im grenznahen Ausland für Zivilschützer ist inakzeptabel und muss zwingend aus dem Gesetz gestrichen werden. Die Senkung der Kriterien für den Bau von Schutzräumen und des Ersatzbeitrages sowie die Erneuerung bereits bestehender privater Räume mit diesen Beiträgen führen zu einer Entlastung für Hauseigentümer und sind daher im Sinne der SVP. Auch sind die zusätzlichen Einsparungen für Bund und Kantone zu begrüssen. Allerdings müs-sen diese Einsparungen realisiert werden und dürfen nicht mit neuen Ausgaben wett-gemacht werden. Bleiben die Aufgebotskompetenzen der Kantone für Einsätze und WK im Ausland jedoch im Gesetz bestehen, so wird die SVP dieses trotz der erwähn-ten Vorteile ablehnen.

Die SVP befürwortet die Anpassungen im Bereich der Schutzraumbaupflicht, die in der Stossrichtung ja bereits vom Parlament vorgegeben wurden. Die Drosselung der Schutz-raumbautätigkeit und die finanzielle Entlastung sowohl für private Hausbesitzer wie für die öffentliche Hand sind zu begrüssen. Auch für die SVP steht die Werterhaltung der bestehen-den Schutzbauinfrastruktur im Vordergrund. Hierbei muss insbesondere auch die Erneue-rung der bestehenden öffentlichen Anlagen, welche teilweise in einem desolaten Zustand sind, in Angriff genommen werden.

Im Bereich des Zivilschutzes müssen sowohl der einheitliche Auftritt der Dienstpflichtigen, wie auch die Kompatibilität des Materials bei Einsätzen wieder sichergestellt werden. In die-sem Bereich bestehen heute Mängel. Die klare Definition der Gesamtdienstleistung der Schutzdienstpflichtigen mit maximal 40 Tagen pro Jahr ist zu begrüssen. Auch die Reduktion der Schutzdienstbefreiung für Behördenmitglieder auf deren Amtsdauer ist eine sinnvolle Optimierung.

Trotz diesen Verbesserungen kann die SVP der Vorlage keinesfalls zustimmen, solange in Art. 27 Abs. 2 Bst. a zur Aufgebotskompetenz der Kantone bei Notlagen der Zusatz „oder im grenznahen Ausland“ angefügt bleibt. Es kann und darf nicht die Aufgabe des Schweizer Zivilschutzes sein, Einsätze im Ausland durchzuführen. Für Katastrophen und Notlagen im Ausland verfügt die Schweiz über ein ausgezeichnetes und weltweit anerkanntes Katastro-phenhilfskorps. Der Einbezug des Zivilschutzes ist daher unnötig oder gar kontraproduktiv. Auch die Möglichkeit von Wiederholungskursen im Ausland gemäss neuem Art. 36 Abs. 4 ist für die SVP inakzeptabel.

Der Schweizer Zivilschutz muss ausschliesslich dem Schutz der Schweizer Bevölke-rung dienen. Daher sind Fachkurse und Übungen von Hilfseinsätzen auf ausländi-schem Gebiet völlig überflüssig. Solange diese beiden Aufgebotskompetenzen der Kantone im Gesetz verbleiben, wird die SVP diese ablehnen.

 
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