Themen
Gesundheit
Vernehmlassung

Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend Steuerung des ambulanten Bereichs

Obwohl die SVP Schweiz im Bereich der Überversorgung im Gesundheitswesen ebenfalls Handlungsbedarf sieht, verstärkt aber die vorliegende Gesetzesänderung letztendlich nur die Systemmängel des Krankenversicherungsgesetzes.

Obwohl die SVP Schweiz im Bereich der Überversorgung im Gesundheitswesen ebenfalls Handlungsbedarf sieht, verstärkt aber die vorliegende Gesetzesänderung letztendlich nur die Systemmängel des Krankenversicherungsgesetzes. Denn nicht immer mehr Kontrolle und Steuerung, sondern mehr Wettbewerb und Freiheit würden zum gewünschten Ergebnis führen. Die SVP kann daher dieser planwirtschaftlichen Teilrevision nicht zustimmen.

Pathologisch versucht der Staat die Probleme der Überversorgung, ausgelöst durch die bereits stark vorangeschrittene Verstaatlichung und Reglementierung im Gesundheitswesen, mit neuen interventionistischen Massnahmen zu überdecken. Der Systemmangel im KVG wird damit nur verstärkt. Unserer Ansicht nach sollten in der Gesundheitspolitik stattdessen wieder wirtschaftlich orientierte und deregulierende Entscheide gefällt werden. Denn Wettbewerb würde Anreize für qualitativ gute Produkte setzen, Angebot und Nachfrage ins Gleichgewicht bringen und somit auch die Kosten dämpfen. Daher muss dem Überangebot mit nachfragebestimmten Elementen begegnet werden. Um dies zu erreichen, braucht es generell mehr Wahl- und Vertragsfreiheit.

Einmal mehr vergessen die Gesundheitsfunktionäre des BAG, dass man Qualität nicht über den Preis steuern und planwirtschaftlich verordnen kann. Die Steuerung über den Preis führt lediglich zu Qualitätsverlust und die planwirtschaftliche Verordnung zu aufwändiger Bürokratie mit erneuten Kostenfolgen. Weitere Eingriffe in die Tarifautonomie der Partner kann die SVP daher nicht unterstützen.

Darüber hinaus bemängeln wir das Fehlen einer seriösen Problemanalyse, das Fehlen einer Wirkungsanalyse des bisherigen Zulassungsstopps und die lückenhaften und schwammigen Definitionen und Messkriterien im vorliegenden Gesetz.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden