Vernehmlassung

Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung. Zulassung von Leistungserbringern

Die SVP lehnt die geplante Revision klar ab. Mit der Annahme des Postulates 16.3000 wurde der Bundesrat beauftragt Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Leistungserbringern zu prüfen. Insbesondere sollten Vorschläge aufgezeigt werden, wie eine Steuerung auch über die Tarife machbar ist und ob den Versicherern die Möglichkeit eingeräumt werden kann, mit einzelnen Leistungserbringern keinen Vertrag abzuschliessen, wenn diese zu einer Kategorie gehören, bei der die Anzahl der Leistungserbringer über einer vom Bundesrat zu definierenden Obergrenze liegt. Bedauerlicherweise hat der Bundesrat diese Vorgaben in seinem Bericht ignoriert und damit seinen parlamentarischen Auftrag nicht erfüllt. Seinem Auftrag kommt er auch in der nun vorgeschlagenen KVG-Revision nicht nach.

Einzig was die Kompetenzerweiterung der Kantone bei der Zulassungssteuerung betrifft, ist der Bundesrat bereit Änderungen vorzunehmen. Die vorgesehene Berücksichtigung der Beschäftigungsgrade bei einer Zulassungsbeschränkung dürfte bei selbständig erwerbenden ambulanten Leistungserbringern aber kaum umsetzbar sein. Unklar bleibt überdies, wieso Art. 55a KVG sich nur auf Ärzte bezieht, während die anderen vorgesehenen Änderungen die Zulassung aller ambulanten Leistungserbringer nach KVG regeln.

Weitergehenden Kompetenzen für die Kantone, wie sie unter anderem in dieser Vorlage vorgeschlagen werden, kann die SVP aber grundsätzlich sowieso nur zustimmen, wenn endlich die Fehlanreize aufgrund der unterschiedlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Bereiche beseitigt werden. Nur wenn man die Zulassungskompetenzen der Kantone und die Finanzierung der Gesundheitsleistungen gesamtheitlich betrachtet, wird die fiskalische Äquivalenz garantiert und sichergestellt, dass die Kantone für ihre Zulassungspolitik auch die finanziellen Konsequenzen tragen oder zumindest mittragen.

Die Subkommission «Monismus» der SGK-N arbeitet zurzeit an einem Modell, um die Bereiche ambulant/stationär einheitlich zu finanzieren. Die Kantone würden sich neu an den Kosten der ambulanten Medizin beteiligen, dafür würde ihr Finanzierungsanteil bei der stationären Medizin gesenkt. Die Kantone betonen aber, dass sie den ambulanten Bereich nicht mitfinanzieren wollen, wenn sie nicht über entsprechende Instrumente verfügen, um die Kosten auch steuern zu können. Dies ist verständlich. Die im Vernehmlassungsentwurf zur Zulassungssteuerung vorgesehenen erweiterten Kompetenzen für die Kantone könnten Teil eines solchen Steuerungsinstruments sein. Insofern fordern wir, dass die vorgesehenen erweiterten Kompetenzen für die Kantone in die Vorlage der Subkommission «Monismus» aufgenommen werden, um dem Anliegen der einheitlichen Finanzierung des stationären und ambulanten Bereichs endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Mit dem Abbau von Fehlanreizen und stärkeren Anreizen für integrierte Versorgung wären OKP-Einsparungen von bis zu 3 Milliarden Franken jährlich möglich. Unter diesen Vorzeichen könnten wir einer befristeten Weiterführung des heutigen Zulassungsstopps zustimmen (mit den erwähnten Verbesserungen), damit die Arbeit der Subkommission «Monismus» weitergeführt werden kann. Das Ziel wäre, die einheitliche Finanzierung und die Zulassungssteuerung in einer Vorlage zu verbinden und in Kraft zu setzen.

Im Übrigen fordern wir, dass der Bundesrat den parlamentarischen Auftrag ernst nimmt und eine Revision vorlegt, die eine Lockerung des Vertragszwangs bei Überversorgung sowie die Möglichkeit zur Tarifdifferenzierung in Abhängigkeit vom regionalen Angebot vorsieht.

 
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