Vernehmlassung

Teilrevision des Exportrisikoversicherungsgesetzes

Die SVP anerkennt zwar die Bemühungen des Bundesrats, den Verwaltungsaufwand bei der SERV zu reduzieren und begrüsst diesen Teil der Revision grundsätzlich. Gleichzeitig steht die SVP einer Ausweitung des staatlichen Einflussbereiches im Bereich der Exportversicherungen jedoch kritisch gegenüber. Diese sprengen den Rahmen einer subsidiären Hilfe deutlich. Die SVP lehnt die Vorlage in dieser Form deshalb ab und weist sie zur Überarbeitung zurück.

Teilrevision des Exportrisikoversicherungsgesetzes sowie der Verord-nung über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV)

Die SVP anerkennt zwar die Bemühungen des Bundesrats, den Verwaltungsaufwand bei der SERV zu reduzieren und begrüsst diesen Teil der Revision grundsätzlich. Gleichzeitig steht die SVP einer Ausweitung des staatlichen Einflussbereiches im Bereich der Exportversicherungen jedoch kritisch gegenüber. Diese sprengen den Rahmen einer subsidiären Hilfe deutlich. Die SVP lehnt die Vorlage in dieser Form deshalb ab und weist sie zur Überarbeitung zurück.

Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Schweizerische Exportversicherung (SERVG) und der Verordnung über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV-V) plant der Bundesrat administrative Kosten einzusparen, indem die SERV ihre Versicherungspolicen und Garantien anstatt wie bisher in der Form von öffentlich-rechtlichen Verträgen künftig mit Verfügung gewähren soll. Gleichzeitig wird aber der Leistungskatalog der SERV deutlich ausgeweitet. So sollen die bisher befristeten Versicherungen (Fabrikationskreditversicherung, Bondgarantie und Refinanzierungsgarantie) permanent ins Gesetz überführt werden.

Die SVP ist der Auffassung, dass die Kosten dieser geplanten Ausweitung gegenüber den angestrebten Einsparungen beim Verwaltungsaufwand deutlich überwiegen. Dabei spielen zwei Punkte eine Rolle:

Der erste betrifft die geplante permanente Übernahme der neuen Versicherungen in den Gesetzestext an sich. Die SVP ist sich bewusst, dass die neuen Produkte von gewissen Branchenverbänden positiv bewertet und auch von den Unternehmungen zum Teil wiederholt genutzt werden. Diese wurden im Jahre 2009 mittels dringlichen Bundesgesetzen geschaffen, um im Umfeld der Wirtschaftskrise den Schweizer Exportunternehmen unter die Arme zu greifen. Sie wurden aber, da explizit als Stabilisierungsmassnahme verstanden, bis Ende Dezember 2015 befristet. Die Sondermassnahmen haben ihren Zweck inzwischen erfüllt und sollten, gerade in Anbetracht der anziehenden Konjunktur, weder verlängert noch permanent ins Gesetz übernommen werden.

Der zweite Punkt betrifft die Aktivitäten des Bundes, die zusätzlich an drei weiteren Stellen ausgeweitet werden sollen. Erstens soll bei der Versicherung von Lieferantenkrediten der maximale Deckungssatz von 85 Prozent auf 95 Prozent erhöht werden. Zweitens sieht die Revision vor, die Ausnahmeklausel für Exportgeschäfte mit schweizerischem Wertschöpfungsanteil von unter 50 Prozent durch einen Ermessensspielraum zu ersetzen. So können neu auch Geschäfte bei einem tieferen «Schweiz-Anteil» gedeckt werden. Und drittens soll bei den Spezialversicherungen für die Fabrikation der Exporte sowie bei Bankgarantien die bisher starre Obergrenze für den Deckungssatz flexibler werden. Auch diese Massnahmen sprengen den subsidiären Rahmen und führen dazu, dass die Finanzierungsanstrengungen der Unternehmen weiter externalisiert werden.

 
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