Vernehmlassung

Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Umsetzung der Motion WAK-N 13.3362)

Die SVP stimmt der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes grundsätzlich zu.

Die SVP stimmt der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes grundsätzlich zu. Diese Teilrevision greift die mehr oder weniger unbestrittenen Teile des Revisionsbegehrens „Vereinfachung der Mehrwertsteuer“ auf.

Die SVP folgt überall ausdrücklich dem jeweiligen Vorschlag des Konsultativgremiums, insbesondere in folgenden Aspekten:

Bei Art. 22 Abs. 1 und Abs. 2 Bst. b zur Option bei ausgenommenen Umsätzen berücksichtigt die Variante des Konsultativgremiums die Praxis und Grundprinzipien der Mehrwertsteuer besser. Die Variante des Bundesrats legt das Gewicht auf den offenen Ausweis der Steuer. Dieser ist jedoch in vielen Fällen nicht möglich und aus Sicht der Mehrwertsteuer nicht nötig.

In Art. 42 Abs. 6 fordern wir, dass die Verjährungsfrist von zehn Jahren beibehalten werden sollte. Aus Sicht der Steuerpflichtigen würde sich eine Verlängerung der absoluten Verjährung um fünf Jahre klarerweise negativ auswirken. Die in der Mehrwertsteuerreform 2010 eingeführten Massnahmen sollen zuerst abschliessend umgesetzt werden. Die ESTV sollte die Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigungen vollständig ausschöpfen bevor über eine solche Änderung diskutiert wird.

 
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