Vernehmlassung

Teilrevision des Transplantationsgesetzes

Die SVP hat bereits die Schaffung des Transplantationsgesetzes sowie dessen letzte Teilrevision grundsätzlich positiv beurteilt. Ebenso befürwortet sie die nun vorliegende Optimierung der gesetzlichen Grundlagen aufgrund von Erfahrungen aus dem Vollzug, hinsichtlich der Rechtssicherheit sowie Erhöhung der Sicherheit in der Transplantationsmedizin.

Der Schaffung einer formell-gesetzlichen Grundlage im Transplantationsgesetz für den Betrieb der verschiedenen Datenbanken, für die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten, bezüglich den Kernelementen des Überkreuz-Lebendspende-Programms, welche bisher überwiegend auf Verordnungsstufe geregelt waren, kann die SVP zustimmen. Dass mit der vorliegenden Teilrevision gesetzliche Lücken in Bezug auf Vigilanzsysteme zur Erhöhung der Sicherheit in der Transplantationsmedizin geschlossen werden sollen und dazu auch eine umfassende Meldepflicht für SARE (serious adverse reaction and event) etabliert wird, kann die SVP ebenfalls nachvollziehen.

Mit der vorliegenden Revision können die wissenschaftlichen und regulatorischen Entwicklungen, die seit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes vor mehr als zehn Jahren eingetreten sind, aufgenommen werden. Aus Sicht der SVP ist es jedoch insbesondere bei der Einführung eines Vigilanzsystems zentral, dass dieses nicht zu einer Zunahme der Systemkomplexität, der Bürokratie für das Fachpersonal im Gesundheitswesen und somit der Kosten im Gesundheitswesen führt. Eine möglichst schlanke und kostenneutrale Umsetzung ist angesichts der ohnehin stetig steigenden Kosten im Gesundheitswesen unerlässlich.

 
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