Vernehmlassung

Überführung der Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur in das FinfraG.

Die SVP unterstützt die Überführung der Massnahmen zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur in das Finanzmarkinfrastrukturgesetz. Die Weiterführung der erfolgreichen Massnahmen im Kontext der diskriminierenden Verwehrung der EU-Börsenäquivalenz ist durch diese Überführung sichergestellt.

Obwohl die Schweiz sämtliche Voraussetzung für die unbeschränkte Anerkennung der Gleichwertigkeit der schweizerischen Börsenregulierung durch die Europäische Union (EU) erfüllt, verweigert die EU diese. Damit schliesst die EU die Schweiz von der Möglichkeit aus, im eigenen Land Aktien von EU-Firmen zu handeln.

Der Bundesrat hat 2019 anfänglich auf Verordnungsebene Gegenmassnahmen beschlossen, welche seit dem 1. Juli 2019 gegen die EU wirksam sind. Diese Gegenmassnahmen der Schweiz beinhalten ein Verbot des Handels von schweizerischen Wertpapieren auf ausländischen Handelsplätzen, falls diese den Handel von Schweizer Wertpapieren an Schweizer Handelsplätzen erheblich beeinträchtigen. Eine solche Beeinträchtigung, mit dem Ziel die Schweiz zum Abschluss eines institutionellen Abkommens mit der EU zu zwingen, stellt die EU-Einschränkung des Schweizer Handels dar. Mit dem Einführen der Gegenmassnahmen gegen die unilaterale Diskriminierung seitens der EU konnte sich der Schweizer Finanzplatz erfolgreich behaupten.

Aus diesen Gründen unterstützt die SVP diese Vernehmlassungsvorlage.

 
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