Vernehmlassung

Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/493 über das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Die SVP äussert sich grundsätzlich positiv zu der geplanten Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung 2020/493 über das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) und die damit verbundene Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes. Die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes erlaubt es insbesondere kriminelle Organisationen im Bereich der irregulären Migration, Terrorismus und der Geldwäscherei effizienter zu bekämpfen.

Die Erkennung von gefälschten Ausweisen ist unerlässlich für die grenzüberschreitende Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Dabei können Mehrfachidentitäten, die missbräuchliche Verwendung von Identitäten durch Dritte, Dokumentenmissbrauch als solches und Dokumentenfälschungen angegangen werden. Dabei spielt das FADO-System der EU, welches die Schweiz bereits seit 2010 nutzt, eine wichtige Rolle. Die EU wird das System auf 2023 den neuen technischen Gegebenheiten anpassen und die Vergabe von eingeschränkten Benutzerrechten insbesondere für internationale Organisationen und private Unternehmen neu definieren. Das FADO-System bereitet dabei die relevanten Fälschungsmerkmale für die zuständigen Nutzer auf.

Die Verhältnismässigkeit auf der einen Seite gegen die Kriminalität sowie gegen die irreguläre Migration vorgehen zu müssen und andererseits dem Persönlichkeitsschutz der Schweizer Bürger Rechnung zu tragen, wird in mehreren Belangen Rechnung getragen. FADO ist erstens nur eine Bildspeicherungssystem (Datenbank) und erlaubt es nicht nach personenbezogenen Daten zu suchen. Zweitens wird jegliche Informationen über echte Dokumente (Reise-, Identitäts- und Aufenthaltsdokumente, Personenstandsurkunden, Führer- und Fahrzeugscheine) in pseudonymisierter Form aufbereitet; gefälschte Dokumente dürfen hingegen nur personenbezogene Merkmale enthalten, insofern diese Daten notwendig sind, um die Fälschungsmerkmale oder -methoden solcher Dokumente zu veranschaulichen. Drittens haben in der Schweiz nur Mitarbeiter des fedpol auf alle Informationen von FADO Zugriff. Die relevante EU-Verordnung, welche den Zugriff von FADO regelt, beauftragt die Schengen-Mitgliedstaaten, die Berechtigungen nach dem Prinzip «Kenntnis nur wenn nötig» zu vergeben.

In der Folge ist der eingeschränkte Zugang zum FADO-System für private Akteure, insbesondere Fluggesellschaften oder Fahrzeugvermieter, unterstützenswert, wie dies im Bundesgesetz über polizeiliche Informationssysteme des Bundes (BPI) vorgesehen ist. Der alleinige Zugang zum System stellt aber noch keine Bekämpfung der Kriminalität dar, sondern die Unternehmen müssen Kenntnis über die notwendigen Abläufe einer praxisorientierten Überprüfung der Echtheit von Dokumenten verfügen.

 
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