Vernehmlassung

Übertragung von öffentlichen Aufgaben des Fachbereichs Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung

Der Bundesrat hat den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) mit der Vorbereitung von notwendigen Massnahmen für den Fall einer schweren Mangellage im Bereich der Stromversorgung beauftragt. Im Falle einer schweren Strommangellange würde dem VSE und seinen Mitgliedsgesellschaften eine bedeutende Rolle bei der Umsetzung von Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung zur Sicherstellung der Stromversorgung zukommen. Zur umfassenden Beurteilung der Versorgungslage aus Sicht der wirtschaftlichen Landesversorgung fehlen dem Fachbereich Energie allerdings einige wichtige Elemente, insbesondere für Analysen und Berechnungen zur Eigenversorgungsfähigkeit der Schweiz mit Strom. Deshalb soll der Swissgrid mittels der beantragten Änderung der Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW) die Aufgabe übertragen werden, ein solches Monitoringsystem für den Fachbereich Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung zu entwickeln und zu betreiben.

Eine weitere Verordnungsänderung betrifft den Bereich der Gaswirtschaft. Die Anpassung will die Übertragung von öffentlichen Aufgaben an den Verband der Schweizerischen Gasindustrie für die Vorbereitung von Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung in einer schweren Gasmangellage infolge von Marktstörungen bezwecken.

Die SVP unterstützt mit Blick auf die absehbare, schwere Strom- bzw. Energiemangellage die jeweiligen Verordnungsanpassungen. Die Berichte sind alarmierend: Bei den vorhandenen Bewirtschaftungsmassnahmen im Gasbereich besteht gemäss Bericht keine volle Einsatzfähigkeit und zur Beurteilung der Eigenversorgungsfähigkeit mit Strom fehlen offensichtlich die notwendigen Massnahmen. Das Hauptproblem jedoch besteht weiterhin: Die Energiestrategie 2050 ist untauglich und droht zu scheitern. Die SVP fordert den Bundesrat deshalb zum sofortigen Handeln auf: Die Schweiz muss mehr Strom produzieren, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und nicht in eine gefährliche Abhängigkeit vom Ausland zu geraten.

Die Schweiz ist in akuter Gefahr – und die Verantwortlichen tun nichts, um diese Gefahr abzuwenden. So lässt sich die dramatische Ausgangslage kurz und bündig zusammenfassen. Die Rede ist von der drohenden Energiekrise, die das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben der Schweiz massiv beeinträchtigen und beschädigen würde. Zu diesem Schluss kommen selbst die zuständigen Bundesstellen. Die nationale Risikoanalyse des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) aus dem Jahr 2020 nennt eine langandauernde Strommangellage als eines der drei grössten Risiken für die Schweiz. Der zeitweise Ausfall der Energie- und Stromversorgung berge hohes Schadenpotenzial bei gleichzeitig hoher Eintrittswahrscheinlichkeit. Bei einer lang andauernden, schweren Strommangellage (damit ist eine Stromunterversorgung von 30 Prozent während mehrerer Monate gemeint, die in der Schweiz insbesondere im Winter auftreten kann) drohen gemäss BABS grosse Personenschäden und darüber hinaus immense ökonomische Verluste. Insgesamt ist mit einem Schaden von über 100 Milliarden Franken zu rechnen.

Die Dringlichkeit bezüglich einer funktionierenden kurz- und mittelfristigen Beurteilung der Versorgungslage mittels Analyse- und Berechungssystems war der SVP auch ohne den bestätigenden Bericht des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) bekannt. Dasselbe gilt mit Blick auf die Vorbereitung von Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung infolge einer schweren Gasmangellage.

Schlussendlich begründet der akute Handlungsbedarf die Versäumnisse im Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, mit der ideologisch geprägten Politik mittel- bis langfristig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. In diesem Sinne entfaltet die Übertragung essentieller öffentlichen Aufgaben des Fachbereichs Energie an Verbände und Industrie eine beruhigende Wirkung.

 
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