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Vernehmlassung

Umgang mit Waffen

Aus Sicht der SVP ist der Vorentwurf zum Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen abzulehnen. Die Bekämpfung des Waffenmissbrauchs ist zwar…

Vorentwurf zum Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen 

 

Aus Sicht der SVP ist der Vorentwurf zum Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen abzulehnen. Die Bekämpfung des Waffenmissbrauchs ist zwar ernst zu nehmen, die Massnahmen müssen jedoch verhältnismässig und zielgerichtet sein. In diesem Sinne sind ein Ausbau der Waffenregister sowie die Nachregistrierung von Waffen abzulehnen. Beides führt nicht zu mehr Sicherheit.

Mit dem vorgeschlagenen Bundesgesetz soll der Informationsaustausch zwi-schen Behörden im Umgang mit Waffen verbessert werden. Der Auslöser geht auf die Ergebnisse eines Postulatsberichts (12.3006) zurück. Basierend auf diesen hat die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats vier Motionen erarbeitet und sie in der Folge am 7. Januar 2013 als Motionen 13.3000 – 13.3003 eingereicht. Die Eidgenössischen Räte haben die Motionen in der Frühjahrs-/Sommersession 2013 angenommen.

Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden sind grundsätzlich angezeigt. Namentlich bezüglich der Abgabe oder dem Belassen der persönlichen Armeewaffe sind die vorgeschlagenen Änderungen zu unterstützen. Abzulehnen ist jedoch die Verlinkung der kantonalen Waffenregister und damit quasi die Schaffung eines Eidgenössischen Registers. Diese Umstellung wäre mit grossem Aufwand verbunden und brächte einen bescheidenen Mehrwert, weil illegale Waffen – von denen die grösste Gefahr ausgeht – selbstverständlich nicht verzeichnet sind. Ebenso abzulehnen ist die Nachregistrierung des Privatbesitzes von Feuerwaffen. Hiernach müsste jede Person, die beispielsweise eine alte Feuerwaffe geerbt hat, diese nachregistrieren lassen. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, droht eine Busse. Bezwecken soll diese Nachregistrierung, dass die Polizei vorgängig zu Einsätzen mittels eines Online-Zugriffs auf die kantonalen Waffenregister in Erfahrung bringen kann, ob im entsprechenden Haushalt mit einer Feuerwaffe zu rechnen ist. Diese Argumentation hinkt. Die Polizei wird sich bei ihren Einsätzen wohl kaum auf irgendwelche Register stützen, die nicht verlässlich sein können. Schliesslich ist diese Nachregistrierung sehr aufwendig und wird niemals vollständig sein. Überdies kann auch eine Registrierung einen Miss-brauch der Feuerwaffe nicht verhindern.

 

 
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