Vernehmlassung

Umsetzung und Ratifikation des übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels…

Umsetzung und Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den aus-serprozessualen Zeugenschutz (Zeugenschutzgesetz,ZeugSG)

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die Ratifikation des Europarats-Übereinkommens als unnötig ab. Mit Ausnahme der Massnahmen zum ausserprozessualen Zeugenschutz sind sämtliche Vorgaben des Übereinkommens bereits erfüllt. Für die SVP ist jedoch die Notwendigkeit der Einführung solcher Zeugenschutzprogramme nicht ausgewiesen. Ausserprozessuale Zeugenschutzprogramme bergen neben unabsehbaren Kosten für den Steuerzahler auch etliches Missbrauchspotential in Bezug auf die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen, zumal neben den Opfern oft auch Personen in Schutzprogramme aufgenommen werden, welche aus dem Täterbereich stammen.

Die Ratifikation dieses Übereinkommens ist nicht nötig. Die Schweiz hat zur Bekämpfung des Menschenhandels bereits ein UNO-Zusatzprotokoll ratifiziert. Zudem fungiert die Menschenwürde (Art. 7 BV) in der schweizerischen Rechtsordnung als oberster Auslegungsgrundsatz – im öffentlichen Recht generell und im Privatrecht über die grundrechtskonforme Auslegung. Der erläuternde Bericht selbst hält fest, dass die Schweiz sämtliche Anforderungen obiger Konvention bereits erfülle, mit Ausnahme der Massnahmen zum ausserprozessualen Zeugenschutz. Ein derartiges Bundesgesetz wäre jedoch, nicht zuletzt wegen der Interpretation durch die Gerichte, unabhängig vom Europaratsabkommen zu behandeln. Will sich die Schweiz bei der Einführung allfälliger Zeugenschutzprogramme nicht der Überwachung einer internationalen Expertengruppe und deren kaum absehbaren Ermessensentscheiden in Bezug auf die Umsetzungsinterpretation aussetzen, empfiehlt sich ein eigenständiges Vorgehen. Dem Völkerrecht kommt bei der Auslegung der Gesetze weniger Bedeutung zu, wenn diese als genuin schweizerisches Recht behandelt und verabschiedet werden. Ein autonomer Rechtsstaat wie die Schweiz sollte seine ureigenen gesetzgeberischen Freiheiten selbstbewusst wahrnehmen und nicht unnötigerweise internationales Recht abschreiben.

Abgesehen von diesen grundsätzlichen Überlegungen lehnt die SVP jedoch das vorliegende Zeugenschutzgesetz ab. Zeugenschutzprogramme sowie die in diesem Zusammenhang zu schaffenden Institutionen sind mit erheblichen Kosten für die Steuerzahler verbunden, ohne dass die Notwendigkeit dieser Massnahmen gegenüber den bereits bestehenden Möglichkeiten ausgewiesen wäre. Zudem drohen Missbräuche bei der Inanspruchnahme jener Programme. Es besteht die Gefahr einer Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an Personen, die illegal eingereist sind, stattdessen aber geltend machen, zwecks Menschenhandel in die Schweiz geschafft worden zu sein. Diese Gefahr besteht umso mehr, als neben den Opfern oft auch Personen in Schutzprogramme aufgenommen werden, die aus dem Täterbereich stammen.

Weder die Ratifikation des Europarats-Übereinkommens noch der Erlass eines Zeugenschutzgesetzes sind für den Rechtsstaat Schweiz erforderlich.

 
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