Vernehmlassung

Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über den Wasserbau

Die Anzahl Artikel im Vorentwurf ist mit unverändert 17 weiterhin kompakt. Mit der Vorlage soll der risikobasierte Ansatz im Hochwasserschutz verankert werden, indem das Spektrum der möglichen Schutzmassnahmen erweitert wird sowie eine integrale Planung gefordert wird. Die Zuständigkeiten bleiben unverändert, Hochwasserschutz bleibt eine kantonale Aufgabe.

Die SVP unterstützt die Stossrichtung der Vernehmlassungsvorlage mittels einem risikobasierten Hochwasserschutz. In einigen Punkten muss die Vorlage aber überarbeitet werden: Erstens ist bei der Umsetzung von Projekten der Kulturlandschutz zu berücksichtigen. Zweitens ist der «Risiko-Begriff» auch auf indirekte Schäden zu erweitern und drittens ist der durch die Vorlage verursachte Mehraufwand aufschlussreicher zu begründen. 

Die Partei wird sich anlässlich der Detailberatung vertieft eingeben. Nachfolgend finden sich grundsätzliche Anmerkungen.

Berücksichtigung von Kulturland

Landwirtschaft muss gezwungenermassen standortgebunden ausgeübt werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass dies teilweise in Gebieten mit hohem Gefahrenpotential erfolgt. Hierbei kann die SVP einer allfälligen Ausdehnung der Schutzzonen sowie allfälliger Nutzungsbeschränkungen auf Kulturland nicht zustimmen. Dazu gehören auch Einschränkungen aufgrund der Gewässerräume.

Die Vorlage muss deshalb im Rahmen der integralen Planung glasklar den Kulturlandschutz berücksichtigen. Ein allfälliger Kulturlandverlust ist deshalb in die (Risiko-)Güterabwägung miteinzubeziehen. Es versteht sich von selbst, dass Leistungen und Schäden aufgrund des Hochwasserschutzes (bspw. bei Flutung von Landwirtschaftsfläche) angemessen entschädigt werden müssen. Falls darüber hinaus abgestützt auf die Vorlage eine Verlegung von landwirtschaftlichen Bauten notwendig wird, müssen diese wie Schutzbauten angesehen werden.

Direkte und indirekte Schäden

Offensichtlich werden nur direkte Schäden (Personen und Sachwerte) berücksichtigt. Indirekte Schäden (Betriebsausfälle, Steuerausfälle, ökologische Schäden bspw. bei Wasserkraftanlagen oder bei der Landwirtschaft) werden nicht berücksichtigt. Die indirekten Schäden betragen oftmals ein Mehrfaches von den primären Schäden, wodurch die Risikobeurteilung massgeblich beeinträchtigt werden kann. Deshalb ist die allfällige Berücksichtigung von indirekten Schäden unter dem Titel des «Risiko-Begriffs» vertieft zu prüfen.

Finanzieller, personeller und administrativer Mehraufwand

Gemäss Bericht fällt die Finanzierungslösung für den Bund «kostenneutral» aus und die Umsetzung würde beim BAFU zu einem dauerhaften personellen Mehraufwand im Umfang von 80 Stellenprozenten resultieren. Ebenfalls will der Bericht kaum wiederkehrende Mehrkosten für die Kantone feststellen. Dies scheint im Widerspruch mit dem der Vorlage zugrundeliegenden «Handlungsbedarf» zu sein, welcher insbesondere festhält, dass aufgrund von zunehmenden Wetterextremen, heftigen Niederschlägen mehr Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen werden. In diesem Licht ist der verursachte Mehraufwand nicht nachvollziehbar und vermutlich weit höher als angegeben. Aus Sicht der SVP ist daher der Mehraufwand begründet und somit nachvollziehbar auszuweisen.

Handlungsgrundlage

Schlussendlich fällt im Zusammenhang mit dem im Bericht festgestellten Handlungsbedarf auf, dass sich dieser massgeblich auf die Klimaszenarien für die Schweiz (CH2018, National Centre for Climate Services, Zürich) abstützt. Unter den Autoren finden sich namenhafte Forscher, welche sich in den vergangenen Jahren medienwirksam zu (klima-)politischen Fragenstellungen eingegeben haben, sei es im Rahmen der «Klimawahl» oder in befürwortenden Komitees zur Revision des CO2-Gesetzes (vgl. https://klimaschutz-ja.ch/wissenschaft/) – welche die Stimmbevölkerung am 13. Juni 2021 ablehnte. Mit Blick auf den Bericht der Vernehmlassungsvorlage ist nun erstens völlig unklar, welches «Klimaszenario» bzw. welche «Simulation» Eingang in die Vorlage gefunden hat. Zweitens geben wir in grundsätzlicher Art und Weise zu bedenken, dass sich etliche Modelle der Vergangenheit, welche versucht haben bestimmte Aspekte der uns umgebenden Welt zu verstehen, nicht bewahrheitet haben. So hat bspw. das sog. «Waldsterben» 1983 – wie heute die sog. «Klimakrise» – die Massenmedien wie kein anderes Thema beherrscht. Heute wird das sog. «Waldsterben» häufig als Irrtum, Hysterie oder Mythos betrachtet.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und grüssen Sie freundlich.

 
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