Vernehmlassung

Verordnung des BAZG über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Bankedelmetallhandel (Geldwäschereiverordnung-BAZG, GwV-BAZG)

Die SVP unterstützt die Anpassung der fünf Erlasse, welche die Umsetzung der Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) erlauben. Damit wird ein zeitgemässes Geldwäscherei-Abwehrdispositiv geschaffen, welches den Kampf gegen den Terrorismus verbessert. Gleichzeitig werden die regulierten Akteure nicht unverhältnismässig in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt.

Die SVP hatte die Änderung des Geldwäschereigesetz in der Frühjahrssession 2021 grossmehrheitlich unterstützt. Damit wird eine Verstärkung des Abwehrdispositivs der Schweiz zur Bekämpfung der Gelwäscherei und der Terrorismusbekämpfung ermöglicht. Um die Umsetzung dieser Änderung abzuschliessen, müssen in der Folge die Geldwäschereiverordnung, die Handelsregisterverordnung, die Edelmetallkontrollverordnung, die Verordnung über die Gebühren der Edelmetallkontrolle und die Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei noch angepasst werden.

Die Änderungen erlauben insbesondere eine Verbesserung der Transparenz von Vereinen mit einem erhöhten Risiko der Terrorismusfinanzierung. Dabei müssen sich Vereine, welche im Ausland Vermögenswerte zu karitativen, religiösen, kulturellen, erzieherischen oder sozialen Zwecken sammeln oder verteilen, im Handelsregister eintragen lassen. Aus Sicht der SVP sind die Mehrkosten für den Eintrag ins Handelsregister in Bezug auf eine verbesserte Terrorismusbekämpfung für die betroffenen Vereine verhältnismässig und zweckmässig.

Die im Rahmen der Revision des Geldwäscherei-Gesetzes beschlossene (Wieder-)Einführung der Bewilligungs- bzw. einer Registrierungspflicht für gewerbsmässige Käufer von Altedelmetallen sowie der damit verbundenen Pflicht zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten sind aus Sicht der SVP angezeigt und vereinfachen gar den inländischen Handel mit Altedelmetallen. Auch die Festlegung der Gewerbsmässigkeit ab einer Schwelle von 50’000 Franken von eingekauftem Schmelzgut ist für die betroffenen Unternehmen angemessen, dies, um die wirtschaftliche Belastung von Kleinstbetrieben zu reduzieren.

Die Branche hat eine kostendeckende Ausgestaltung der Bewilligung und Aufsichtstätigkeiten der Edelmetallkontrolle gewünscht, welche der Bund nun umsetzt. Dabei werden neu elf Unternehmen nicht mehr von der FINMA oder einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) reguliert, sondern vom Zentralamt für Edelmetallkontrolle beaufsichtigt. Dabei muss der Bund beim Wort genommen werden, dass die Aufsicht durch das Zentralamt – verglichen zu heute -zu keinen Mehrkosten für die Marktteilnehmer führen darf (Erläuternder Bericht, S. 32). Unter diesen Voraussetzungen unterstützt die SVP auch dieses Vorhaben.

Aus den obenerwähnten Gründen unterstützt die SVP die Änderungen in den fünf Erlassen.

 
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