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Gesundheit
Vernehmlassung

Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG)

Die SVP lehnt die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) ab. Der Verordnungsentwurf geht weit über das bereits sehr weitreichende Gesetz hinaus. Er enthält Regelungen, die für die betroffenen Solarienbetreiber und Unternehmen zu einer massiven Bürokratie führen.

Eine der unnötigen bürokratischen Massnahmen, die der Vernehmlassungsentwurf vorsieht, ist die Erarbeitung eines persönlichen Bestrahlungsplans für sämtliche Solariumnutzer. Insbesondere bei unbedienten Solarien ist die Einhaltung dieser Vorgabe gar nicht möglich. Der Zweck von unbedienten Solarien besteht schliesslich gerade darin, dass mit den Kunden kein persönlicher Kontakt stattfindet. Die gesetzliche Einführung eines Bestrahlungsplans ist auch ganz grundsätzlich fragwürdig. Vor allem bei Solarien des UV-Typs 3, deren UV-Leistung schwächer ist als die Strahlung der Sonne in der Schweiz, ist ein solcher Plan überflüssig. Geräte dieser Leistungsklasse sind deshalb auch für den Hausgebrauch vorgesehen, wo ein solcher Bestrahlungsplan ja auch nicht vorgeschrieben ist.

Abzulehnen ist auch das Solariumverbot für Minderjährige. Ein solches Verbot wurde in der parlamentarischen Beratung nie thematisiert. Umso mehr erstaunt es, dass der Bundesrat nun versucht, diese weitgehende Einschränkung der persönlichen Freiheit auf dem Verordnungsweg einzuführen. Für die Betreiber der Studios ist die Umsetzung dieses Verbots ausserdem mit hohen Kosten verbunden, weil sie entweder mehr Personal einstellen oder technische Umrüstungen vornehmen müssten, um Alterskontrollen durchführen zu können.

 
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