Vernehmlassung

Verordnungen zum Ausländerrecht: Gesetzgeber abwarten

Der Bundesrat greift mit den beiden Vorhaben der laufenden Revision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) bzw. der Inkraftsetzung des neuen Ausländergesetzes…

VERNEHMLASSUNGSANTWORT vom 6. Oktober 2003
der Schweizerischen Volkspartei SVP

Verordnungen zum Ausländerrecht: Gesetzgeber abwarten

Der Bundesrat greift mit den beiden Vorhaben der laufenden Revision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) bzw. der Inkraftsetzung des neuen Ausländergesetzes (AuG) vor. Die SVP verurteilt dieses Vorgehen als übereilt und weder sach- noch formgerecht.

I. Teilrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen u. Ausländern (VIntA)

Das Vorgehen des Bundesrates ist insbesondere im Falle der Teilrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern stossend, weil hier eine klare Ausweitung der bestehenden Regelung vorgeschlagen wird. Dies lehnt die SVP ab und weist die Teilrevision zurück an den Bundesrat mit dem Auftrag, die laufende Revision abzuwarten und anschliessend eine Verordnung vorzulegen, welche die Integrationsmassnahmen auf den Personenkreis beschränkt, für den sie ursprünglich gedacht sind: Den Ausländerinnen und Ausländern, die über eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung verfügen.

II. Teilrevision der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO)

Die Teilrevision der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) sieht die Festlegung einer Frist von 5 Jahren für den Familiennachzug von Kindern vor. Trotz der obgenannten Vorbehalte bezüglich des Vorgehens, die auch für diesen Teil der Vernehmlassungsvorlage gelten, stimmt die SVP diesem Vorschlag des Bundesrates im Interesse der Begrenzung der Zahl der Ausländer zu. Er entspricht einer alten Forderung der SVP und ist auch in die Beratung der laufenden Gesetzesrevisionen eingeflossen. Es ist daher nicht damit zu rechnen, dass Diskrepanzen zwischen Verordnung und Gesetz entstehen werden.

 

 
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