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Umwelt
Vernehmlassung

Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022

Als erstes lässt sich feststellen, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen ein erheblicher Mehraufwand für die Unternehmen in den Bereichen Land-, Garten- und Forstwirtschaft entsteht.

Zur Luftreinhalte-Verordnung
Das Paket will die Grenzwerte für Staub, Stickoxide usw. der Span- und Faserplattenproduktion in der Luftreinhalte-Verordnung neu festlegen. Davon betroffen ist gemäss Bericht genau eine Unternehmung in der Schweiz, welcher darüber hinaus keine Sanierungsmassnahmen erwachsen bzw. die Anforderungen im Grundsatz bereits erfüllt.

Grundsätzlich lehnen wir jegliche für das Gewerbe belastende Regulierung ab. Vorliegend muss aber festgestellt werden, dass die beabsichtigte Anpassung der LRV keinerlei nennenswerte Auswirkungen hat bzw. der Kreis der Betroffenen sehr beschränkt ist. Da die unnötigen Arbeiten bereits erfolgt sind und eigentlich niemand wirklich betroffen ist, ist es mit Blick auf den bereits erfolgten (Verwaltungs-)Aufwand nicht mehr verhältnismässig, diese Anpassung der Grenzwerte abzulehnen. Aus Sicht der SVP ist aber in Zukunft jeglicher kostenauslösende «Verwaltungs-Leerlauf» im zuständigen BAFU zu unterlassen.

Zur Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung
Erst gerade haben im Bereich Pflanzenschutzmitteln (PSM) die Vernehmlassungen «19.475 s Pa.Iv. WAK-SR. Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» sowie «Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022», mit der intensiven, dynamischen Übernahme des EU-Chemikalienrechts und einer massiven Einschränkung der Verwendung von PSM zum Gegenstand, stattgefunden.

Nun will das vorliegende Paket wieder im Bereich der PSM Anpassungen vornehmen. Neu soll der Zugang zu PSM auf Inhaber von Fachbewilligungen beschränkt werden, die über bestimmte Kompetenzen verfügen – und diese laufend aktualisieren:

  • Ab 2026 ist die Erlangung der Fachbewilligung nur mit einer Prüfung möglich;
  • Die neuen Fachbewilligungen sind acht Jahre lang gültig und können anschliessend verlängert werden, wenn die Inhaber eine bestimmte Anzahl Weiterbildungsstunden absolvieren;
  • Alle beruflichen Anwendungsbereiche von PSM sind von der Reform betroffen: Landwirtschaft, Gartenbau, Waldwirtschaft und spezielle Bereiche (Bahninfrastrukturen, Militärgelände, Unterhalt von Sportplätzen usw.);
  • Des Weiteren werden alle Fachbewilligungen in einem zentralen Register «Fachbewilligungen PSM» erfasst.

Der Bericht beziffert die Kostenfolgen für die Kantone aufgrund des Zuwachses der Nachfrage nach Weiterbildungen auf ca. 1’260’000 Franken pro Jahr. Die Einführung einer halbstündigen praktischen Prüfung im Rahmen der beruflichen Grundbildung oder der höheren Berufsbildung für die Landwirtschaft, den Gartenbau und die Waldwirtschaft wird mit bis zu 355’000 Franken pro Jahr beziffert. Der Stundentarif für eine Prüfung wird mit 150 CHF veranschlagt.

Als erstes lässt sich feststellen, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen ein erheblicher Mehraufwand für die Unternehmen in den Bereichen Land-, Garten- und Forstwirtschaft entsteht. Die wiederkehrenden Kostenfolgen für die Unternehmen und der anfallende Verwaltungsaufwand treffen die obgenannten, bereits erheblich belasteten Wirtschaftszweige in unhaltbarer Art und Weise. Von einem Bürokratieabbau ist einmal mehr nichts erkennbar, im Gegenteil: Registerzwang, wiederkehrende Prüfungen und neue Kosten werden tel quel ganzen Branchen per Verordnung zugemutet. Insbesondere mit Blick auf die bereits überregulierte Landwirtschaft muss man sich die Frage stellen, ob sich in der Schweiz überhaupt noch eine Fachperson finden lässt, welche noch den Überblick innehat – und darüber hinaus selbst als Landwirt unternehmerisch tätig ist.

Gerade die Landwirtschaft ist bereits durch die erfolgten Massnahmen im Bereich PSM stark betroffen und ist mit Blick auf die Absenkpfade auf bestem Weg bezüglich der Reduktionsziele. Weshalb gerade wieder dieser Sektor Adressat neuer Pflichten – und drohenden, negativen Folgen – ist, beziehungsweise ständig mit neuen Vorschriften und Änderungen von Verordnungen konfrontiert wird, ist in keiner Art und Weise nachvollziehbar. Schon nur deshalb lehnt die SVP das beabsichtigte Fachbewilligungskonzept mit neuen Zwängen und einem zentralen Register ab.

 
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