Vernehmlassung

Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2022–2025

Die SVP lehnt den beantragten Verpflichtungskredit in der Höhe von 4,398 Milliarden Franken zur Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2022 – 2025 ab. Das Ausgabenwachstum zur Finanzierung des RPV seitens des Bundes setzt sich mit dem vorliegenden Verpflichtungskredit ungebremst fort. Vielmehr wäre jedoch ein Marschhalt bei der Kostenentwicklung und eine Neubeurteilung der Entwicklungen nötig. Insbesondere sind die Hürden für die Mitfinanzierung von ÖV-Projekten durch den Bund endlich zu erhöhen. Ein weiterer, ungebremster Ausbau ist auch angesichts der massiven Ausgaben des Bundes in Zusammenhang mit dem Coronavirus sowie den Auswirkungen der Pandemie auf den RPV selbst, vollkommen de-platziert.
Wie die Skandale in Zusammenhang mit der Postauto AG und der BLS AG zudem gezeigt haben, ist die Kontrolle seitens des Bundes schlichtweg ungenügend. Eine substanzielle Verbesserung und anschliessende Überprüfung derselben ist aus Sicht der SVP unabdingbar.

Der Regionale Personenverkehr (RPV) ist zweifellos wichtig, auch für die Rand- und Bergregionen sowie zur Entlastung des Strassenverkehrs. Mit dem heutigen System der Mitfinanzierung durch den Bund hat sich aber ein Fass ohne Boden geöffnet. Die Bundesmittel wurden von 750 Millionen Franken im Jahr 2008 auf inzwischen über 1 Milliarde Franken im Jahr 2021 erhöht und sollen bis 2025 sogar noch weiter auf über 1,15 Milliarden Franken ansteigen. Das grosszügige Verteilen der RPV-Bundesmittel führt dazu, dass die Begehrlichkeiten der Kantone in den Himmel schiessen. Im Bereich des RPV braucht es deshalb in den kommenden Jahren ein Umdenken, allenfalls neue Strukturen sowie eine Abkühlung des überhitzten Aktivismus und eine vermehrte Konzentration auf den Substanzerhalt statt eines weiteren, teils übertriebenen Ausbaus. Darüber hinaus ist auch eine Überprüfung der Rentabilität der bestehenden Leistungen angezeigt. Denn aus Sicht der SVP ist es zwingend, dass auch künftig ein höherer Kostendeckungsgrad im regionalen Personenverkehr angestrebt werden muss. Einfluss nehmen kann der Bund z.B. über die Bundesbeteiligungen. Ein weiterer Ausbau ist zudem auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den RPV (z. Bsp. Reduktion der Auslastung und verändertes Pendlerverhalten) als kritisch zu beurteilen. Vor einem weiteren, blindwütigen Ausbau sollte zwingend zuerst eine Neubeurteilung der Ist-Situation und der künftigen Entwicklung vorgenommen werden. Darüber hinaus ist ein derartiges Ausgabenwachstum angesichts der enormen Bundesausgaben und einem Anstieg der Staatsverschuldung in Zusammenhang mit dem Coronavirus unverantwortlich. Den finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf den regionalen Personenverkehr im Jahr 2020 wurde bereits mit dem «dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise» Rechnung getragen.

Die Subventionsskandale rund um die Postauto AG sowie um die BLS AG haben darüber hinaus gezeigt, dass die Kontrollen des Bundes ungenügend sind. Ob die als Konsequenz bisher vorgenommenen Anpassungen ausreichen, um die Kontrolle ausreichend zu verbessern, ist in den nächsten Jahren genaustens zu überprüfen.

 
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