Vernehmlassung

Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre». Direkter Gegenentwurf

Die SVP stimmt dem direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» zu. Der Gegenentwurf verlangt, dass die wirtschaftliche Privatsphäre der Individuen mittels Ergänzung der Bundesverfassung ausdrücklich als Verfassungsrecht verankert wird. Dieser Schritt ist aus Sicht der SVP notwendig.

Das Bankkundengeheimnis schützt die wirtschaftliche Privatsphäre der Bankkunden gegenüber Dritten. Es wurde nicht zugunsten der Banken geschaffen, sondern dient in erster Linie deren Kunden. Doch obwohl das Bankkundengeheimnis und die damit verbundene finanzielle Privatsphäre klar zu einem der zentralen Güter unserer freiheitlichen liberalen Gesellschaft zählt, wird es – mit der Aktivierung des automatischen Informationsaustausches – gegenüber dem Ausland bereits ab dem nächsten Jahr nicht mehr gelten. Die SVP nimmt zur Kenntnis, dass weder der Bundesrat, noch die Mehrheit der politischen Akteure die Kraft aufgebracht haben, entschiedener für die Aufrechterhaltung des Bankkundengeheimnisses gegenüber dem Ausland zu kämpfen. Vor diesem Hintergrund gilt es umso mehr auf den Erhalt des Bankkundengeheimnisses im Inland zu fokussieren, welches für gewisse Kreise inzwischen ebenfalls zur Disposition steht.

Es fehlt noch immer eine verbindliche Erklärung des Bundesrates, dass er einen automatischen Informationsaustausch im Inland ausschliesst. Vielmehr werden die Weichen Schritt für Schritt in eine andere Richtung gestellt, wie beispielsweise die Vorlage zum Übergang zum Zahlstellenprinzip gezeigt hat. Die SVP vertritt die Auffassung, dass das Bankkundengeheimnis nicht unter Ausschluss der Stimmbevölkerung schleichend abgeschafft werden darf. Deshalb müssen die geltenden Bestimmungen auf Verfassungsstufe bestätigt werden. Der zur Vernehmlassung vorliegende Entwurf will genau dies, und wird von der SVP deshalb unterstützt.

 
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