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Verkehr
Vernehmlassung

Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020–2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen, zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit.

Die SVP ist mit der Vorlage weitgehend einverstanden, verlangt aber, dass der Zahlungsrahmen für den Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen in den Jahren 2020 bis 2023 auf 8,356 Mrd. Franken erhöht wird (s. nächste Seite).

Die finanziellen Mittel stehen im NAF zur Verfügung. Bei der deutlichen Zustimmung zum NAF durch das Stimmvolk, hat dieses in erster Linie die Staubekämpfung, die Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit des Strassennetzes sowie den Werterhalt im Auge gehabt. Damit muss nun – im Interesse der gesamten Volkswirtschaft und der Umwelt –  rasch vorwärts gemacht werden. Es gilt bei der Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz das Tempo wesentlich zu erhöhen, sofern wir wegen den zunehmenden Staustunden nicht gravierende negative Folgen für Gewerbe, Wirtschaft, Tourismus sowie die Umwelt («Stop and Go» lässt Schadstoffbelastung explodieren) in Kauf nehmen wollen. Denn 2016 wurden bereits 24’066 Staustunden gezählt, was gegenüber dem Vorjahr einem Wachstum um 5 Prozent entspricht. Der grösste Teil davon entfiel auf Verkehrsüberlastungen (88 Prozent). Hier gibt es also dringenden Handlungsbedarf.

Der technische Wandel (immer mehr Elektrofahrzeuge, selbstfahrende Fahrzeuge), die zunehmende Mobilität, die wachsende Bevölkerung sowie die politische Realität in unseren Nachbarländern (Stichwort: «Strasse first»), werden auch in den kommenden Jahrzehnten für einen massiven Zuwachs beim Strassenverkehr sorgen. Gemäss den Verkehrsperspektiven des Bundesamts für Raumentwicklung wird die Verkehrsleistung auf der Strasse bis 2040 im motorisierten Individualverkehr um 18 Prozent und im Güterverkehr gar um 33 Prozent ansteigen (jeweils gegenüber der Verkehrsleistung von 2010).

Unterhalt
Besorgniserregend ist für die SVP der seit 2008 festgestellte Abwärtstrend des durchschnittlichen Zustands von Fahrbahnen und Belägen, der auf eine langfristige Verschlechterung der Fahrbahnen hindeutet. Wir haben jahrelang von der Substanz gelebt und den Unterhalt sträflich vernachlässigt. Damit ist klar festgestellt, dass künftig mehr Mittel für den Unterhalt bereitgestellt werden müssen, als dies bisher der Fall war. Die SVP begrüsst die geplanten Investitionen in den Unterhalt der Beläge, Fahrbahnen etc.

Anpassungen und bauliche Ergänzungen
Zusätzliche neue LKW-Abstellplätze sind dringend, die Umnutzung des Pannenstreifens sowie Massnahmen gegen Naturgefahren sind sinnvoll. Hingegen ist die SVP gegen die Finanzierung von Lärmschutzmassnahmen, Wildtierpassagen und Filtration von Strassenabwasser mit Geld aus dem NAF. Diese Kosten werden der Strasse durch politische Entscheide, neue rechtliche Vorgaben, Normen und Richtlinien aufgezwungen. Solche aufgezwungenen Kosten sind – falls überhaupt nötig – über die jeweiligen Kredite für Umweltschutz, Gewässerschutz, Tierschutz etc. zu bezahlen.

Einsparungen und Minderbedarf als Folge von Effizienzsteigerungen und Normenanpassungen?
Dieser Teil der Vorlage wird von der SVP abgelehnt. Einsparungen und Effizienzsteigerungen sind zwar wünschenswert und an sich ein Dauerauftrag, jedoch ist es nicht ersichtlich, warum diese im vorliegenden Fall nur das bestehende Nationalstrassennetz betreffen sollen. Hier sieht es nach einer «Reserven-Bildung» des Bundes aus, in einem Bereich, in welchem nun wirklich Investitions-Handlungsbedarf angesagt ist. Der geforderte Minderbedarf um 200 Mio. Franken ist zu streichen. Der Zahlungsrahmen für den Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen in den Jahren 2020 bis 2023 ist entsprechend auf 8,356 Mrd. Franken zu erhöhen.

Grössere Vorhaben
Die SVP ist mit der Definition der «grossen Vorhaben» und deren politischer Dimension (Stichwort: Volksentscheide) einverstanden. Jedoch dürfen grosse Vorhaben, wie etwa die zweite Gotthard-Tunnelröhre, den prioritären Unterhalt und Ausbau des übrigen Nationalstrassennetzes nicht verlangsamen.

STEP Nationalstrassen und Langfristperspektive
Dem STEP Nationalstrassen gehen umfassende Planungs- und Projektstudien voraus. Die SVP ist mit dieser Planung und den vorgesehenen Änderungen oder neuen Priorisierungen einverstanden. Es ist darauf zu achten, dass diese Planung aufgrund von politischem Druck aus einzelnen Regionen nicht ständig angepasst wird, sondern die einzelnen Schritte ausschliesslich auf die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems abstellen. Auch mit der Langfristperspektive des Nationalstrassennetzes ist die SVP einverstanden.

Personelles
Mit dem Netzbeschluss im NAF werden 400 Kilometer kantonale Strassen an den Bund übergehen. Dadurch steigt gemäss ASTRA beim Bund der Personalbedarf. Die SVP fordert den Bundesrat auf, im Interesse der Steuerzahlenden darauf zu achten, dass für diese neuen Bundesstellen soweit möglich Personal aus den Kantonen übernommen wird. Gleichzeitig sind die dort Verantwortlichen darauf aufmerksam zu machen, dass ihre Personalbestände entsprechend nach unten korrigiert werden. Zudem sind als Priorisierung Stellenumlagerungen innerhalb des UVEK vorzunehmen (z.B. vom BAFU zum ASTRA).

Sicherung der Konjunktur und der Arbeitsplätze im Tiefbau
Die geplanten Ausgaben für Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen (2020-2023) der Nationalstrassen, für den Bau der zweiten Röhre des Gotthard Strassentunnels sowie für die Projekte des Ausbauschrittes 2019 des STEP Nationalstrassen in der Höhe von insgesamt rund 4,651 Milliarden Franken, machen rund 20 Prozent der gesamten Nachfrage im Tiefbau aus. Sie leisten somit einen Beitrag zur Sicherung der Konjunktur der Schweizer Wirtschaft und der Arbeitsplätze in der Bauchbranche.

 
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