Vernehmlassung

Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten

Die SVP lehnt die zweite Milliardenzahlung an die EU ab. Bereits bei der EU-Aufnahme von Rumänien, Bulgarien und Kroatien mussten über 300 Millionen Franken nachgeschoben werden. Die Schweiz und die EU sind Vertragspartner, die auf Augenhöhe bilaterale Beziehungen miteinander unterhalten. Die Überweisung von solchen Tributzahlungen an die EU ohne konkret erkennbare Gegenleistung hat daher weder eine sachliche Grundlage noch ein Pendant in der Welt der internationalen Beziehungen. Die SVP fordert daher, dass die Zahlung wenigstens dem Referendum unterstellt wird, damit das Stimmvolk darüber befinden kann.

Der seit 2008 ausgerichtete, auf zehn Jahre befristete Erweiterungsbeitrag der Schweiz an die EU stellt eine Art Entwicklungshilfe für osteuropäische Staaten dar. Der Bundesrat beantragt nun diese Zahlungen, die auch als Kohäsionsmilliarde bekannt sind, fortzuführen. Dies kommt insofern überraschend, als der Bundesrat noch in seiner Botschaft zur Internationalen Zusammenarbeit 2017–2020 (16.022) versprochen hatte: «Der Bundesrat wird dem Parlament einzig im Gesamtkontext der Beziehungen zur EU – und sofern diese sich positiv entwickeln – einen Vorschlag für eine Erneuerung des Schweizer Erweiterungsbeitrags unterbreiten» (S. 2647).

Wo genau der Bundesrat derzeit eine positive Entwicklung in den Beziehungen zu Brüssel auszumachen vermag, ist der SVP schleierhaft. Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, wie der Bundesrat von einer «Normalisierung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU» seit der Nichtumsetzung der Masseneinwanderungsinitiative sprechen kann (S. 2 des erl. Berichts). Noch Ende 2017 hat die EU die Börsenäquivalenzanerkennung der Schweiz nur auf ein Jahr befristet erteilt. Das ist alles andere als «courant normal», sondern stellt eine klare Diskriminierung des Schweizer Finanzplatzes dar. Bundespräsidentin Doris Leuthard nannte die Ungleichbehandlung Ende 2017 zu Recht «diskriminierend», erfülle doch die Schweiz die Bedingungen für die Börsenäquivalenz genauso wie andere, nichtdiskriminierte Drittstaaten. Leuthard meinte damals wörtlich: «Die Verbindung dieses technischen Dossiers mit den institutionellen Fragen ist sachfremd und inakzeptabel.» Der Bundesrat äusserte sogar explizite Zweifel an der Rechtmässigkeit des Beschlusses. Ziel der EU sei wohl vor allem, den Schweizer Finanzplatz zu schwächen. Der Bundesrat habe deshalb Gegenmassnahmen beschlossen, «nämlich den Schweizer Börsen- und Finanzplatz zu stärken und entsprechende Arbeiten sofort aufzunehmen.» Dabei stehe die Abschaffung der Stempelabgabe im Vordergrund.

Leider sind diesen Ankündigungen keine Taten gefolgt. Stattdessen beantragt der Bundesrat nun weitere 1.24 Milliarden Franken, um die Kohäsionszahlungen nahtlos weiterzuführen. Diese Steuergelder sollen der EU ohne jede Gegenleistung geschenkt werden. Dies ist umso weniger verständlich, als die Zahlung ausgerichtet werden soll, noch bevor konkrete Verhandlungsergebnisse des so genannten «Rahmenvertrags» («Marktzugangsabkommen») vorliegen. Wer seine Trümpfe dermassen leichtfertig verspielt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er sich am Schluss nachteilige Verträge einhandelt.

Die Begründung, die neuerliche Kohäsionsmilliarde sei eben der Preis für den Zugang der Schweiz zum europäischen Binnenmarkt, vermag die SVP ebenfalls nicht zu überzeugen. Denn die Schweiz gewährt der EU ebenfalls Marktzugang, ohne dafür die geringste Kohäsionszahlung zu berechnen. Dies, obwohl die EU insgesamt mehr profitiert als die Schweiz, die gegenüber der EU regelmässig ein Handelsbilanzdefizit ausweist.

Auch bezüglich Zuwanderung, Transitverkehr oder Neat-Finanzierung trägt die Schweiz ganz ungewöhnliche Lasten, die durchaus einseitig und im Interesse der EU sind. Hinzu kommt, dass wir mit der neuerlichen Kohäsionsmilliarde Staaten subventionieren, die teilweise mit erheblich besseren Wachstumsraten aufwarten als die Schweiz. So finanzieren wir ganz direkt wirtschaftliche Konkurrenten, die dann unsere Firmen unterbieten. In die unterstützten Staaten werden auch ungehemmt Schweizer Arbeitslätze verlagert.

Fast ein Fünftel der bisherigen Kohäsionsprojekte erwies sich laut externer Bewertung von Deza und Seco als «unzufriedenstellend» oder «sehr unzufriedenstellend». Der einst versprochene Rückfluss der Gelder in Form von Aufträgen ist so gut wie vollständig ausgeblieben. Was als Einmalzahlung vorgesehen war, wird zur Dauereinrichtung.

Die SVP lehnt deshalb aus den aufgeführten Gründen die zweite Milliardenzahlung an die EU-Staaten klar ab.

 
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