Parteizeitung SVP-Klartext April 2013

Wer kann vor diesen Tatsachen noch die Augen verschliessen?

Am 9. Juni 2013 stimmen wir über eine minimale Verbesserung des Asylrechts ab. Um die Probleme wirklich zu lösen, müsste aber noch viel weiter gegangen werden. Die Missstände im Schweizer Asylwesen müssen grundsätzlich und unverzüglich angegangen werden. Ein Ja zur Abstimmungsvorlage ist jedoch ein erster Schritt dazu.

Egal, ob Sie eine Zeitung aufschlagen oder ob Sie sich Statistiken betr. Kriminalität in unserem Land ansehen. Sie stossen immer wieder auf die gleichen Tatsachen: Die Kriminalität in der Schweiz steigt und steigt. Gemäss Experten befindet sich die Schweiz im europäischen Vergleich bereits im vorderen Mittelfeld. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist gefährdet!

Die „Neue Luzerner Zeitung“ schreibt in ihrer Ausgabe vom 26. März: „Laden-, Taschen- und andere Diebe greifen immer häufiger zu. Dabei geht die letztjährige Zunahme der Straftaten um 11 Prozent, fast ganz auf das Konto von Asylbewerbern“.

Hans-Jürg Käser, Präsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sagte dazu: „Durch Asylsuchende verübte Straftaten im Bereich der Kleinkriminalität haben stark zugenommen.“

Von 2010 bis 2012 haben die durch Personen im Asylbereich begangenen Straftaten um 117% zugenommen. Was läuft hier falsch?

Was können die Gründe für diese unbefriedigende Situation sein?
Gründe für die starke Zunahme der Straftaten, dürften bei den offenen Grenzen durch die Mitgliedschaft im Schengen-Raum liegen. Speziell in der Westschweiz kommt noch das Problem der kriminellen „Sans-Papiers“ dazu. Die hohen Gesuchszahlen in der Schweiz hängen mit der grossen Attraktivität unseres Landes zusammen. Viele Personen suchen bei uns nicht Zuflucht vor Verfolgung, sondern ein besseres Leben mit guten Sozialleistungen.

Worüber stimmen wir am 9. Juni 2013 ab?
Von linker Seite wurde das Referendum gegen die von der Bundesversammlung als dringlich erklärte Vorlage zur Änderung des Asylgesetzes ergriffen.

Mit dieser Vorlage wurden unter anderem folgende Verschärfungen vom Parlament verabschiedet:

Wehrdienstverweigerung ist kein Flüchtlingsgrund mehr. Damit reagiert das Parlament auf den Beschluss der damaligen Asylrekurskommission (heute Bundesverwaltungsgericht), dass Wehrdienstverweigerer aus Eritrea immer als Flüchtlinge gelten sollen. Der damalige Entscheid hatte zur Folge, dass Tausende Eritreer (oder solche die vorgaben es zu sein) in der Schweiz ein Asylgesuch stellten und praktisch immer als Flüchtlinge anerkannt wurden.

Auf Schweizer Botschaften können keine Asylgesuche mehr gestellt werden. Die Schweiz war noch das einzige Land Europas, welches Asylgesuche in Botschaften im Ausland entgegen nahm. Dies hatte dazu geführt, dass oft auch Personen ohne Flüchtlingsgrund ein Gesuch stellten, welches behandelt werden musste.

Renitente Asylbewerber können in besonderen Zentren untergebracht werden. Diese „besonderen“ Zentren sollen weniger Freiheiten und Annehmlichkeiten bieten.

In der nicht dringlich erklärten Vorlage (gegen diese Vorlage wurde kein Referendum ergriffen) wurden weitere Verbesserungen durchgebracht. Leider konnte sich aber die SVP mit vielen zentralen Forderungen nicht durchsetzen. So wollte die SVP nicht nur „besondere“ Zentren für renitente Asylbewerber, sondern geschlossene. Dies hätte wirklich eine abschreckende Wirkung gehabt und die Sicherheit der Bevölkerung erhöht. Auch betreffend Senkung der Attraktivität der Schweiz als Zielland konnte die SVP wichtige Massnahmen nicht durchbringen, so forderte sie bspw. die Abschaffung des Familienasyls, die Aufhebung der Härtefallregelung und generell nur Nothilfe für Asylsuchende. Diese Forderungen müssen nun auf anderem Wege weiterverfolgt werden.

Fazit
Die Revision beinhaltet einige wichtige Punkte. Leider geht sie nicht weit genug, um wirkungsvoll die Probleme im Asylwesen zu lösen. Weitere Massnahmen müssen angegangen werden. Dennoch ist die Revision ein erster Schritt in die richtige Richtung und sollte unterstützt werden.

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