Parteizeitung SVP-Klartext August 2013

JA zu fairen Steuern für alle

Wenn Eltern ihre Kinder fremd und gegen Bezahlung betreuen lassen, dürfen sie dies von den Steuern abziehen. Familien aber, die ihre Kinder selber betreuen, sind von diesem Steuerabzug ausgeschlossen. Die Familieninitiative will diese stossende Ungerechtigkeit beseitigen und verlangt faire und damit gleiche Steuerabzüge für alle.

Unsere Familieninitiative ist völlig neutral formuliert: Sie will die Wahl der Betreuungsform schlicht und einfach den Eltern überlassen. Es kann ja auch nicht Sache des Staates sein, auf die Organisation der Kinderbetreuung innerhalb einer Familie Einfluss zu nehmen. Manche Eltern müssen die Kinder schlicht fremdbetreuen lassen, dort ist der Abzug der Kosten gerechtfertigt. Andere entscheiden sich hingegen dafür, dass sie die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder selber übernehmen wollen. Genau diese Eltern mit dem traditionellen Betreuungsmodell werden nun aber durch den Fiskus benachteiligt. Dies ist inakzeptabel und darf nicht sein.

Systemfehler beheben, Diskriminierung beseitigen
Im Jahr 2009 hat das Parlament bei der direkten Bundessteuer einen Abzug für Fremdbetreuungsleistungen Dritter als Gewinnungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 10‘100 Franken eingeführt. Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, haben die Möglichkeit nicht, diesen Abzug vorzunehmen. Sie werden also vom Staat gegenüber jenen, die die Kinder fremdbetreuen lassen, benachteiligt – und zwar gleich mehrfach. Man kann dies einfach darlegen: Erstens verzichten die selbstbetreuenden Eltern auf ein Zusatzeinkommen und beanspruchen keine Krippenplätze, also fallen dem Staat keine zusätzlichen Kosten an. Zweitens zahlen sie bei gleichem Familieneinkommen mehr Steuern, da sie keinen Abzug vornehmen können. Drittens finanzieren sie mit diesen Mehrsteuern auch noch die Krippenplätze der anderen. Damit sei nicht das System mit den Kinderkrippen infrage gestellt, sondern die Diskriminierung der traditionellen Familie.

Ein Kind, ein Abzug
Was will die Initiative? Sie folgt dem Grundsatz „Ein Kind, ein Abzug“. Es soll entweder ein Fremdbetreuungsabzug oder ein Eigenbetreuungsabzug sein. Der Fremdbetreuungsabzug ist steuerrechtlich gesehen ein Gewinnungskostenabzug, der Eigenbetreuungsabzug ist steuerrechtlich gesehen wohl eher ein Sozialabzug. Ob man einen solchen will, ist für mich jedoch keine steuerrechtliche Frage, sondern es ist ein politischer Entscheid und eine Frage der Gerechtigkeit.

Absurde Argumentation der Gegner
Ich möchte noch ein Argument der Initiativgegner aufnehmen, welches momentan immer wieder ins Feld geführt wird und das auch vom Bundesrecht her überstrapaziert wird. Die Rede ist von der Argumentation mit dem fiktiven Einkommen. Hier wird festgehalten, dass nur eine Fremdbetreuung steuerlich abzugsfähig sein soll. Dies wird damit begründet, dass das Selbererziehen von Kindern eine Leistung darstellt, welche eigentlich auch einem Einkommen entspreche. Wenn jemand Fremdes diese Leistung erbringen würde, würde diese Person schliesslich auch Geld erhalten und Steuern bezahlen. Nur bei der Eigenbetreuung würde diese Leistung nicht besteuert. Oder anders ausgedrückt: Es sei ungerecht, argumentieren die hohen Gerichte, dass ein Doppelverdiener-Ehepaar mit Kindern für sein Doppeleinkommen mehr Steuern bezahlen müsse als eine Familie, in der nur ein Elternteil ein steuerliches Einkommen erziele. Das mutet für mich reichlich absurd an.

Wenn man diese Argumentation zuliesse, ergäbe jegliche unbezahlte Tätigkeit, vom Kochen, Putzen, Rasenmähen bis zum Einkaufen, zum Engagement in einem Verein und zur Freiwilligenarbeit, letztlich ein fiktives Einkommen, das besteuert werden müsste. Das stellt doch eine Pervertierung des Steuergedankens dar. Unser ganzes Leben wäre somit eine steuerbare Leistung.

Steuergerechtigkeit – für alle Familien!
Wenn die Ungerechtigkeit zu hoher Steuern beseitigt werden soll, dann sollte als Erstes die Progressionsstrafe, nämlich die Heiratsstrafe, konsequent aufgehoben werden, etwa durch ein Vollsplitting. Es ist keine Lösung, eine bestehende Ungerechtigkeit, wie es die Progression bei der Ehepaarbesteuerung zweifellos darstellt, durch eine weitere, eine neue Ungerechtigkeit ausgleichen zu wollen. Nämlich durch die Ungerechtigkeit, dass der Steuerabzug nur dann gemacht werden kann, wenn Kinder fremdbetreut werden.

Da das Parlament nicht willens ist, die steuerliche Diskriminierung der traditionellen Familie zu beseitigen, muss nun das Volk handeln. Mit einem Ja zur Familieninitiative kann die Gleichbehandlung der Familien – unabhängig von der Betreuungsform der Kinder – wieder hergestellt werden. Die fragwürdige Diskriminierung der traditionellen Familie darf nicht weiter akzeptiert werden.

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