Parteizeitung SVP-Klartext August 2014

Verschlimmbesserung beim Strafrecht

Bis vor kurzem hatte die Schweiz einen hervorragenden Ruf bezüglich Sicherheit. Weltweit wurde sie bewundert, weil es nur selten Gewalt, Diebstähle und Einbrüche gab.

Bis vor kurzem hatte die Schweiz einen hervorragenden Ruf bezüglich Sicherheit. Weltweit wurde sie bewundert, weil es nur selten Gewalt, Diebstähle und Einbrüche gab. Innerhalb kurzer Zeit haben wir es jedoch geschafft, dass die Schweiz bei der Kriminalität einen „Spitzenplatz“ einnimmt. Mitverantwortlich ist das Strafrecht. Nun droht eine weitere verfehlte Revision.

Per 1. Januar 2007 wurde das Schweizer Strafrecht grundlegend geändert. Gegen den Willen der SVP wurden damals die kurzen Freiheitsstrafen unter sechs Monaten abgeschafft und durch „Geldstrafen“ ersetzt. Neben den alten Bussen wurde mit den neuen „Geldstrafen“ eine zweite Strafe geschaffen, die sich gegen das Portemonnaie richtet.

Absurde Situation
Viele, die schon einmal mit dem Strassenverkehrsrecht in Konflikt gekommen sind, können ein Lied davon singen: Neben den Bussen wurden ab 2007 mehr und mehr Geldstrafen verhängt, was dem Staat immer mehr Geld einspielt. Längst sind wir so weit, dass Verkehrsteilnehmer viel stärker zur Kasse gebeten werden als eigentliche Kriminelle: Vom Drogenverkäufer über den Dieb bis zum Gewalttäter werden Kriminelle nach einer kurzen Befragung durch die Polizei wieder auf freien Fuss gesetzt, der Schweizer Mittelstand hingegen wird mit den Geldstrafen via Strassenverkehr richtiggehend geschröpft.

Nach Inkrafttreten der Revision im Januar 2007 dauerte es nur gerade eine Woche, bis sogar das Schweizer Fernsehen das Strafgesetz heftig kritisierte. Ausdrücke wie „krasse Fehlleistung des Gesetzgebers“ fielen. Vielen dämmerte es in der Folge, wie unsinnig es gewesen war, die kurzen Freiheitsstrafen abzuschaffen. Und die Bevölkerung konnte nicht verstehen, weshalb es für relativ schwere Straftäter sogar „bedingte“ (das heisst erst im Rückfall vollziehbare) Geldstrafen gab, während der Durchschnittsbürger, der eine Verkehrsregel missachtet, sofort scharf angepackt wird.

Einfache Gesetze schaffen
Nun wird das Strafgesetz im Parlament revidiert. Nach einigen Differenzen zwischen National- und Ständerat kommt die Vorlage zurück in den Nationalrat. Zwar sind sich nun erfreulicherweise alle einig, dass es richtig ist, bei den kurzen Freiheitsstrafen wieder die alte – bis 2006 geltende Regelung – einzuführen.

Leider ist der Stand der Dinge betreffend Geldstrafen aber frustrierend. Das Gesetz wird sogar „verschlimmbessert“. Die richtige Lösung wäre gewesen, auch hier einfach zur alten Regelung zurückzukehren, die sich bis 2006 bestens bewährt hatte. Stattdessen ist das Parlament drauf und dran, eine komplizierte neue Regelung der Geldstrafen zu schaffen, bei der sich wieder landauf, landab Zehntausende Juristen, Rechtsanwälte, Richter, Verwaltungsbeamte etc. in Hunderttausenden von Arbeitsstunden fragen werden, wie die neuen Bestimmungen anzuwenden seien. Wir sollten endlich einfache, wirksame Gesetze mit effizienten Gerichten („Schnellgerichten“) schaffen!

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