Gemeinden bezahlen die Zeche

Die masslose Zuwanderung in den Sozialstaat belastet Städte und Gemeinden. Bund und Kantone schauen weg. Es gilt das Prinzip: Den Letzten beissen die Hunde.

Eine Folge der Masseneinwanderung ist die Verdrängung von älteren, weniger gut ausgebildeten Arbeitnehmern aus dem Arbeitsmarkt. Sie werden durch jüngere und meist billigere Zuzüger, vor allem aus der EU, ersetzt. Sind die Ansprüche gegenüber der Arbeitslosenversicherung (ALV) erschöpft, landen die älteren Ausgesteuerten bei
der Sozialhilfe. Weil es dabei um eine volle Unterstützung ohne eigenes Teileinkommen geht, kostet ein einziger Fall bis zu 50‘000 Franken pro Jahr, und das bis zum Eintritt ins Rentenalter.

Trick mit unbefristetem Arbeitsvertrag
Nach den Regeln der Personenfreizügigkeit verschafft ein unbefristeter Arbeitsvertrag eine 5-jährige Aufenthaltsbewilligung. Diese bleibt auch gültig, wenn der Zuwanderer nach wenigen Wochen den Job verliert oder aufgibt. In letzter Zeit wurden solche Aufenthaltsbewilligungen sogar für unbefristete Temporär-Arbeitsverträge erteilt. Dabei nehmen Bund und Kantone bewusst in Kauf, dass die Gemeinden Sozialhilfe leisten müssen. Widerrufen werden Aufenthaltsbewilligungen nicht, weil sich längst herumgesprochen hat, dass es in der Schweiz genügt, den Migrationsämtern kurz vor dem angedrohten Widerruf Stellenbewerbungen vorzulegen.

Neu auch für Stellensuchende
Nach Auffassung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) haben jetzt sogar Zuwanderer, die lediglich zur Stellensuche in die Schweiz einreisen, ab dem ersten Tag Anspruch auf Sozialhilfe. Wer solches festschreibt, verhält sich unfair gegenüber Menschen in echter Notlage in unserem Land.

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Parteizeitung
20.03.2014
Parteizeitung
20.03.2014
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