Interessenwahrung statt Selbstaufgabe 

Bundesrat und Parlament haben sich an Eid oder Gelübde zu halten.

Das Ziel der Schweizer Aussenpolitik ist in Artikel 2 der Bundesverfassung festgeschrieben: «Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes.» Das Volk als Souverän bestimmt in Freiheit und Unabhängigkeit über die Geschicke und die Zukunft der Schweiz. Seine Gestaltungsfreiheit ist einzig durch das zwingende Völkerrecht beschränkt. Das Schweizer Volk und dessen gewählte Vertreter führen die Aufsicht über die Ausübung der Aussenpolitik durch den Bundesrat. Der Bundesrat wie die Bundesparlamentarier verpflichten sich mit ihrem Eid oder Gelübde, sich an Verfassung und Gesetze zu halten. Diese Verfassung beauftragt Bundesrat und Parlament mit «Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz». Die ständige, schleichende Preisgabe von Souveränität, Volksrechten und Neutralität der letzten zwei Jahrzehnte widerspricht dem verfassungsmässigen Auftrag unserer Aussenpolitik. Dasselbe gilt für Verträge, die der Schweiz unzumutbare Nachteile aufbürden. 

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