Parteizeitung SVP-Klartext Mai 2015

Frei bleiben?

Die freie Meinungsäusserung ist das Markenzeichen eines demokratischen und offenen Rechtsstaates.

Die freie Meinungsäusserung ist das Markenzeichen eines demokratischen und offenen Rechtsstaates. Diese ist in der Schweiz mehr als in Gefahr. Es muss uns zutiefst beunruhigen, wenn in unserem Land politische Urteile gefällt werden und unbescholtene Mitbürger abgestraft werden.

Was ist passiert? Unser Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär sind von einer Einzelrichterin an einem Berner Regionalgericht wegen angeblicher Rassendiskriminierung in erster Instanz verurteilt worden. Unsere beiden Mitarbeiter sollen gegen den Rassismus-Artikel im Strafgesetzbuch verstossen haben, weil sie für die SVP in einem Inserat ein Gewaltverbrechen, das sich im August 2011 zugetragen hat, beschrieben haben.

Zwei Kosovaren hatten im August 2011 auf der Terrasse eines Restaurants in Interlaken zwei Schweizer angepöbelt. Daraus entwickelte sich eine Auseinandersetzung, worauf einer der zwei Angreifer einem einheimischen Schwinger die Kehle aufgeschlitzt und diesen lebensgefährlich verletzt hat. Die SVP hatte diese unfassbare Tat in einem Inserat aufgegriffen und auf der Basis von Medienberichten beschrieben.

Unfassbar!

Weit haben wir es in der Schweiz also gebracht. Aus einem Verbrechen wird willkürlich ein zweites konstruiert, nur weil jemand das erste beschrieben hat. Der Überbringer der schlechten Nachricht wird bestraft. Wenn das Schule macht, dann darf künftig nicht mehr gesagt und geschrieben werden, was ist. Dann ist die Meinungsäusserungsfreiheit nicht mehr gewährleistet. Dann haben unsere politischen Gegner erreicht, was sie wollen. Wer nicht schweigt und Missstände offenlegt, der wird politisch verfolgt. So hat es in totalitären Staaten angefangen.

Bei der Abstimmung zum Rassismus-Artikel war die Rede davon, man wolle Holocaust-Leugner bestrafen. Unterdessen werden Jodelchörli, Fasnachtscliquen und Parteikader verzeigt oder gar vor den Richter gezerrt.

Dieses absurde Urteil öffnet Tür und Tor, dass es in unserem Land wieder politisch Verfolgte gibt. Das Urteil gehört daher überprüft und muss weitergezogen werden.

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