Parteizeitung SVP-Klartext April 2016

Bitte die Schweizer Verfassung respektieren!

Ohne radikale Kehrtwende in der Migrationspolitik werden wir bald vor grossen sozialen Problemen stehen. Das Aufgeben des Inländervorrangs und die Untätigkeit gegenüber der Zuwanderung haben die Schleusen für einen nicht mehr zu bewältigenden Zufluss an Arbeitskräften geöffnet. Die Folge ist eine Steigerung der Arbeitslosigkeit und der Zahl der Bedürftigen. Im Kanton Tessin spüren wir das besonders stark.

 
Es besteht dringender Handlungsbedarf
Am 9. Februar 2014 habe ich ein überzeugtes Ja zur Initiative gegen die Masseinwanderung eingelegt. Als Tessiner und Schweizer Bürger habe ich damit verlangt, dass mein Land die Zuwanderung in die eigenen Hände nimmt. Die Personenfreizügigkeit, insbesondere südlich der Alpen, ist der Hauptgrund für die negative Entwicklung auf unserem Arbeitsmarkt und den Druck auf unsere Verkehrsinfrastruktur. In meinem Kanton gehören Lohndumping und Entlassungen von lokalen Arbeitskräften zu Gunsten von Zuwanderern inzwischen zur Tagesordnung.

Der Bundesrat handelt verfassungswidrig
Eine sinnvolle Kontrolle des Migrationsflusses ist die einzige wirksame Lösung, um die dramatische sozioökonomische Entwicklung zu stoppen. Der neue Verfassungsartikel 121a legt dafür klare Regeln fest. Eine dieser Regeln lautet richtigerweise, dass die Schweiz keine internationalen Verträge unterschreiben soll, welche diesem vom Volk verabschiedeten Artikel zuwiderlaufen. Die Annahme der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien, welches seit dem 1. Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union ist, wäre somit eine klare Verletzung unserer Verfassung. Dies kommt einer Ohrfeige für alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und für die direkte Demokratie gleich. Nach der Abstimmung hatte der Bundesrat noch selber zugesichert, angesichts des Volksverdikts die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit nicht voranzutreiben. Nun, zwei Jahre danach, nachdem wir immer noch vergeblich auf eine Umsetzung des Volksbeschlusses warten, erfahren wir, dass eben dieser Bundesrat nun sogar das Protokoll zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit mit Kroatien akzeptiert. Dies ist ein gravierender Fehltritt in einem Rechtsstaat, eine klare Verletzung der Verfassung. Der Bundesrat erklärt sich mit dem Argument, die Verhandlungen über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative – natürlich «im Einvernehmen mit der EU», wie es so schön heisst – nicht gefährden zu wollen. Ein lächerliches Deckmäntelchen für die eindeutige Absicht unserer Regierung, den Volkswillen auszuhebeln und dem Diktat der EU einfach zu folgen. Dabei geht es nicht zuletzt um das Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020, an welchem vor allem die EU ein Interesse hat, da damit einmal mehr Milliarden von Franken aus der Schweiz in die EU fliessen sollen.

Das Parlament muss Einhalt gebieten
Jetzt liegt es am Parlament, diesen vereinigten Angriff von Bundesrat und EU auf die Schweizerische Verfassung zu verhindern. Hoffen wir, dass diesmal im Ratssaal der Wille der EU für einmal nicht mehr zählt als der Schweizerische Volkswille.

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