Parteizeitung SVP-Klartext April 2016

JA zur Fortpflanzungsmedizin

Das Stimmvolk hat am 14. Juni 2015 den Verfassungsartikel zur Präimplantationsdiagnostik (PID) mit 61,9% angenommen. Aufgrund des Referendums gegen das Gesetz, das die Details der PID regeln soll, stimmen wir am 5. Juni 2016 erneut ab.

 

Das heutige Recht
Gemäss heutigem Recht dürfen bei einer künstlichen Befruchtung maximal drei Embryonen pro Zyklus entwickelt werden. Bei Schwangerschaft kann ab der 11. Schwangerschaftswoche das Erbgut auf Krankheiten oder Chromosomenstörungen (z.B. Trisomie 21) untersucht werden. Ist der Embryo Träger einer Krankheit, können die Eltern über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.

Die Inhalte der revidierten Gesetzesvorlage
Das revidierte Gesetz ermöglicht eine solche Untersuchung vor der Implantation der Embryonen in den Mutterleib. Zudem können neu bis zu 12 Embryonen entwickelt werden. Diese Neuerungen wecken Ängste und provozieren emotionale Diskussionen. Dabei sprechen viele pragmatische Argumente für die Annahme der Vorlage. Mit 12 Embryonen erhöht man die Chance einer Schwangerschaft, und es kann jeweils nur ein Embryo pro Mal eingepflanzt werden, so dass Mehrlingsschwangerschaften vermieden werden. Die überzähligen Embryonen können eingefroren werden, man darf diese aber nur bei der leiblichen Mutter einpflanzen. So muss man nicht mehrere belastende Hormonbehandlungen und Eizellenentnahmen vornehmen.

Untersucht werden nur genetische Erbkrankheiten und Chromosomenstörungen. Die Untersuchung dürfen nur Eltern veranlassen, welche nicht auf natürlichem Weg ein Kind bekommen können und die ein Risiko für solche Krankheiten aufweisen. Somit ist ausgeschlossen, dass jedermann mit dieser Untersuchung das Geschlecht, die Augenfarbe oder sonstige Eigenschaften eines Kindes auswählt.

Hauptargument ist jedoch, dass mit dieser frühen Diagnose das Trauma eines Schwangerschaftsabbruchs vermieden werden kann, da die Untersuchung vor Einpflanzung des Embryos erfolgt.

Parlament und Fraktion sagen deutlich Ja zur Vorlage
Die Bundesversammlung hat das FMedG im Dezember 2014 deutlich angenommen, ebenso die SVP-Fraktion mit 40 zu 17 Stimmen. Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen am 5. Juni ein JA zum FMedG in die Urne zu legen.

 

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