Schweizer Recht ist durchzusetzen

Bislang zeichnete sich die Schweiz durch eine hohe Rechtssicherheit und politische Stabilität aus – zentrale Standortfaktoren für die Wirtschaft. Dass Volksentscheide immer häufiger nicht umgesetzt und Verfassungsbestimmungen uminterpretiert werden, ist fatal: Dies stellt unsere Rechtsordnung in Frage. Hier knüpft die Selbstbestimmungsinitiative an: Sie will die Schweizer Rechtsordnung stärken und so für zuverlässige, stabile Rahmenbedingungen sorgen.

 
Der letzte Entscheid über zentrale politische Fragen liegt in der Schweiz traditionell beim Stimmbürger. Via Initiative kann die Verfassung jederzeit revidiert werden, und es ist auch möglich, grundsätzliche Fragen zu diskutieren. Mehrmals im Jahr finden Sachabstimmungen statt – auch über Referenden, die gegen Parlamentsbeschlüsse ergriffen werden. Darum hat die Schweiz auch kein Verfassungsgericht: Das letzte Wort hat die Bevölkerung.

Bundesgericht mischt sich in die Politik ein
Die Bundesverfassung legt die Spielregeln klar fest: Volksinitiativen, welche gegen zwingende Bestimmungen des Völkerrechts verstossen, sind ungültig – nicht aber jene, die Spannungsfelder mit nicht zwingendem Völkerrecht eröffnen. Darum ist die Behauptung, die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative oder die Masseneinwanderungsinitiative sei „unmöglich“, weil sie gegen Völkerrecht verstosse, blanker Unsinn.

Die Stimmbürger haben bewusst in Kauf genommen, dass es mit diesen Initiativen Spannungsfelder geben könnte. Das jüngere Verfassungsrecht muss Vorragen vor dem älteren, nicht zwingenden internationalen Recht haben – sonst werden demokratische Entscheide zur Farce.

Diverse Urteile des Bundesgerichts stellen diese bewährten Abläufe in Frage. Im Oktober 2012 entschieden die Lausanner Richter im Zusammenhang mit der Ausschaffungsinitiative, dass Völkerrecht generell der Bundesverfassung vorgehe. Ein ähnliches Urteil erging im November 2015 im Zusammenhang mit der Masseneinwanderungsinitiative: Das Bundesgericht war der Auffassung, dass trotz Initiative nichts an der Interpretation des Freizügigkeitsabkommens geändert werden müsse. Fatale Entscheide, welche die Demokratie an sich in Frage stellen.

Initiative für Wirtschaft wichtig
Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP ist für Wirtschaft und Gewerbe wichtig. Der Wirtschaftsstandort ist direkt betroffen: Vergessen wir nicht, dass das Freihandelsabkommen mit der EU herangezogen wurde, um die Holdingbesteuerung in der Schweiz aus den Angeln zu heben. Die Unternehmenssteuerreform III wurde nicht zuletzt aus diesem Grund nötig. Schaffen wir wieder Rechtssicherheit – und setzen wir die Schweizer Rechtsordnung durch!

 

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