«Abstimmungsverlierer unterwerfen sich EU!»

Das SVP-Konzept zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative wurde von Volk und Ständen gutgeheissen und steht verbindlich in der Bundesverfassung (Art. 121a). Die Schweiz muss ihre Zuwanderung eigenständig steuern und dafür jährliche Höchstzahlen und Kontingente festlegen. Bei der Festlegung dieser Massnahmen gilt ein Inländervorrang. Zudem ist auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen Rücksicht zu nehmen.

Freiwillige Stellenmeldepflicht ohne Wirkung
29 Anträge der SVP, welche die Vorlage des Bundesrats auf Verfassungskurs bringen sollten, wurden wuchtig abgelehnt. Beschlossen wurde letztlich eine Stellenmeldepflicht bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren ohne jegliche Wirkung erst noch mit einem Vetorecht der EU.

Sie wollten die SVP demütigen –trafen aber das Volk und die Stände
Die Mehrheit des Nationalrats witterte die Chance, der SVP mit der «Nicht-Umsetzung» der Masseneinwanderungs-Initiative «eins auswischen» zu können. Doch getroffen hat die Ratsmehrheit nicht die SVP, sondern das Volk und die Stände. Nationalräte, die Volksentscheide und die Verfassung derart mit Füssen treten, gehören abgewählt. Darin waren sich die meisten Kommentare in Online-Foren und Blogs einig. Insofern bin ich überzeugt, dass es vielen der Verfassungsbrecher heute noch gar nicht bewusst ist, was sie in ihrer blinden SVP-Abneigung gegenüber Volk und Ständen angerichtet haben.

Freizügigkeitsabkommen raubt uns Souveränität
Wir müssen heute feststellen, dass das Freizügigkeitsabkommen mit der EU der Schweiz jede Souveränität in der Gestaltung der Ausländerpolitik raubt. Die EU ist, trotz anderslautenden Versprechen bei früheren Abstimmungen, nicht bereit, über Anpassungen der Personenfreizügigkeit zu verhandeln. Das Freizügigkeitsabkommen führt dazu, dass von der Wirtschaft dringend benötigte Chemiker aus den USA, Programmierer aus Indien oder Finanzspezialisten aus Singapur (so genannte Drittstaaten) vom Schweizer Arbeitsmarkt ferngehalten werden. Im Gegenzug geraten Stellen und Löhne der Schweizerinnen und Schweizer durch die uneingeschränkte Massen-Zuwanderung aus der EU immer mehr unter Druck.

Einen Vertrag, über den man nicht verhandeln kann, muss man kündigen!
Wenn die EU angesichts der zehnfach höheren Zuwanderungszahlen, als bei Vertragsabschluss dem Schweizervolk in Aussicht gestellt, nicht verhandeln wilI, bleibt früher oder später nichts übrig, als die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens mittels Volksabstimmung. Dies, obwohl das Volk im vollen Wissen bei der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative eigentlich bereits Nein gesagt hat zur Personenfreizügigkeit in der heutigen Form. Der Nationalrat und der Ständerat wären also gut beraten, die Masseneinwanderungs-Initiative im Sinne der Verfassung umzusetzen. Mit wirkungslosen Kleinstkorrekturen beim Inländervorrang – zur vorübergehenden Volksberuhigung – und der Missachtung aller übrigen Verfassungspunkte, ist es nicht getan.

Passiert dies nicht, ist die SVP gezwungen, die Kündigung des Freizügigkeitsabkommen ernsthaft ins Auge zu fassen.

Beiträge
Parteizeitung
01.11.2016
Parteizeitung
25.10.2016
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