Parteizeitung SVP-Klartext April 2018

Der grosse «Familiennachzug-Beschiss»

Es kommen zwar weniger Asylbewerber ins Land. Aber die Probleme mit den Asylbewerbern die bereits da sind, nehmen zu. Zu Recht regen sich immer mehr Steuerzahlerinnen und Steuerzahler über die Selbstverständlichkeit auf, mit der Sozialhilfe kassiert, unser Gesundheitssystem ausgeschöpft und bei der Identität, dem Alter oder beim Familiennachzug gelogen und betrogen wird. Folgen hat das keine.

Sind die Asylbewerber einmal da, wollen die meisten von ihnen zuerst ihre Familie nachziehen. Letztes Jahr wurden 4’227 Gesuche auf Familiennachzug aus dem Asylbereich gestellt, so viele wie nie in den letzten zehn Jahren. Über achtzig Prozent von ihnen betrafen Kinder, die von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen nachgeholt wurden. Beim Rest handelte es sich vor allem um angebliche Ehepartner.

Datenschutz und Asyldepartement verdecken Problem
Viele der eingereisten «Familienmitglieder» sind in Wahrheit gar keine nahen Angehörigen von hier lebenden Flüchtlingen. Es wird in diesem Bereich nach Strich und Faden betrogen, schreibt Alex Reichmuth in einem hervorragenden Artikel in der Basler Zeitung. Der Datenschutz verhindere, dass konkrete Fälle publik werden. Aber das Problem muss riesig sein. Denn immer mehr Informationen sickern durch. Es besteht der Verdacht, dass ein Teil der Asylindustrie freiwerdende Kapazitäten wegen den sinkenden Asylzahlen mit einem üppigen Familiennachzug zu kompensieren versucht.

«Kreti und Pleti» kann kommen
Ein Beispiel. Die Basler Zeitung publizierte am 28. März 2018 im Artikel «Das falsche Flüchtlingskind» folgenden Sachverhalt (Zitat):
Der Eritreer D. reiste Ende 2008 in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Papiere hatte er angeblich keine, womit seine Identität nicht überprüft werden konnte. Dennoch hiess der Bund 2010 seinen Antrag gut, womit D. als anerkannter Flüchtling eine Aufenthaltsbewilligung bekam. Schon bei der ersten Befragung durch den Bund hatte D. angegeben, in Eritrea eine Lebenspartnerin zu haben und eine gemeinsame Tochter, damals zwei Jahre alt. 2011 konnten die Lebenspartnerin und das Kind in die Schweiz nachreisen, per Flugzeug.

Die Lebenspartnerin von D. und die angeblich gemeinsame Tochter bekamen in der Schweiz ebenfalls den Flüchtlingsstatus. Zuvor hatte das Paar bei einer Befragung geltend gemacht, in Eritrea ein weiteres gemeinsames Kind zu haben – einen Sohn namens B., der damals 13 Jahre alt war. 2013 reiste der angebliche Sohn auf eigene Faust in die Schweiz. Wie später bekannt wurde, machte er das ebenfalls unter falschem Namen – dies auf Empfehlung seiner angeblichen Mutter, die schon in der Schweiz war. Er wurde «ohne Weiteres» ebenfalls als Flüchtling anerkannt, wie es im Strafbefehl heisst. Die nun vierköpfige Familie wohnte in der Gemeinde Aarburg und lebte von Sozialhilfe.Später kam aus, dass alles erlogen war. Die Tochter war zwar das leibliche Kind von Vater D., nicht aber das seiner Lebenspartnerin. Und bei B. handelte es sich nicht um den Sohn des Paares, sondern um den Bruder S. des angeblichen Vaters D. Die angebliche Mutter hatte sich bei ihrer Einreise zehn Jahre älter gemacht, weil sonst aufgrund des geringen Altersunterschieds klar gewesen wäre, dass S. nicht ihr Sohn sein kann. Die Staatsanwaltschaft Aargau verurteilte den Eritreer D. im letzten Februar per Strafbefehl wegen Betrug und Täuschung der Behörden.

«Laissez-passer»
2015 kamen 77 Prozent, 2016 sogar 82 Prozent aller Asylbewerber ohne Papiere in die Schweiz. Nur bei rund zehn Prozent hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) sichere Kenntnis der Identität. Wenn schon nicht einmal die Identität der hier anwesenden Asylbewerber klar ist, wie kann es sein, dass man sogar noch deren Familie nachziehen lässt? «Das Staatssekretariat für Migration prüft das geltend gemachte Beziehungs- und Abstammungsverhältnis und greift dazu auch auf DNA-Analysen zurück», schreibt der Bundesrat auf eine Frage von Nationalrätin Barbara Steinemann (SVP/ZH). «Vor der Visumausstellung überprüft die zuständige schweizerische Vertretung zudem die Identität der Betroffenen. Verfügen die Nachzugsberechtigten nicht über eigene Reisedokumente, erfolgt die Einreise mit einem von der schweizerischen Vertretung ausgestellten Laissez-passer.»

Keine Folgen
Was passiert mit Asylbewerbern, deren Lügen auffliegen? Meist gar nichts. Gerade Eritreer müssen in der Ära Sommaruga nichts befürchten. Sie bleiben hier. Und notfalls – wenn etwa ihre Kinder zur Schule gehen – können sie sich immer noch auf die «Härtefall-Klausel» berufen. Unser humanes Asylrecht und der Sozialstaat werden schamlos ausgenutzt.
Aktuell fordert die SVP mit einer Parlamentarischen Initiative (17.513), den Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene befristet zu stoppen. Auch hier werden die Linken, die CVP und die FDP reihenweise gegen die SVP stimmen. Obwohl der Handlungsbedarf offensichtlich wäre.

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SVP Nationalrat (AG)
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