Dank der EU scheffeln Gewerkschaften Millionen

Der freie, liberale Arbeitsmarkt ist zu einem Mythos geworden. Jeder zweite Beschäftigte in der Schweiz ist in einem Gesamtarbeitsvertrag, jeder dritte hat eine Mindestlohnregelung und jeder vierte untersteht einem branchenverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag. Hauptprofiteure sind die Gewerkschaften, welche die Gesamtarbeitsverträge als Macht- und Geldmaschine missbrauchen.

Weil die Löhne in der Schweiz viel höher als im Ausland sind, wollte die Politik die Schweiz vor Lohndruck schützen. Die Linken beschlossen Abwehrmassnahmen, die sogenannten Flankierenden Massnahmen. Daraus entwickelte sich ein umfassendes Konstrukt an staatlicher Überwachung, gewerkschaftlichem Machtkartell und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von sogenannten „Schweizer“ Löhnen und Arbeitsbedingungen.

Millionengelder dank GAV: Gewerkschaften und Branchenverbände kassieren
Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit hat sich die Anzahl der Gesamtarbeitsverträge (GAV) fast verdoppelt: Jeder zweite Beschäftigte arbeitet heute unter einem GAV, jeder Dritte unter einer Mindestlohnregelung und jeder Vierte unter einem allgemeinverbindlichen GAV.
Die GAV sichern den Gewerkschaften aber nicht nur Einfluss und Macht, sondern dienen ihnen auch noch als regelrechte Geldmaschinen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden zu „Solidaritätsbeiträgen“ verpflichtet, die in den Kassen der Gewerkschaften und der Branchenverbände landen. Sie erhalten jährlich Millionenbeträge. Im Bau sind das knapp 50 Millionen Schweizer Franken, wovon rund 10 Millionen Franken als „Vollzugsbeiträge für den GAV“ direkt an die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gehen. Obwohl die Gewerkschaften seit Jahrzehnten sinkende Mitgliederzahlen verzeichnen und nur noch 15% der Beschäftigten offiziell vertreten, bauen sie ihre Forderungen Jahr für Jahr weiter aus. Als wäre das nicht genug, führen sie gleichzeitig noch diverse Arbeitslosenkassen, womit sie wiederum von jedem Arbeitslosen profitieren.
Allein die Arbeitslosenkasse der UNIA weist inzwischen jährlich einen Verwaltungsaufwand von über 50 Millionen Franken aus.

Was ist zu tun?
Die Personenfreizügigkeit muss neu verhandelt und, wenn das nicht möglich ist, abgeschafft werden. Darum hat die SVP auch die Begrenzungsinitiative lanciert. In der Folge müssen die flankierenden Massnahmen abgeschafft werden und wieder eine eigenständige, differenzierte Steuerung der Zuwanderung unter Berücksichtigung des freien Arbeitsmarktes und den vorhandenen Inländern erfolgen.

Des Weiteren dürfen die Quoren für die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen auf keinen Fall gesenkt und ihre Gültigkeit nicht über die Branche hinaus ausgeweitet werden. Andere Arbeitnehmervertreter (nicht nur die Gewerkschaften, nicht nur die UNIA) müssen zwingend gestärkt werden, so dass die Vormachtstellung der Gewerkschaften als einzige Arbeitnehmervertreter aufgehoben wird. Ausserdem ist die Anwendung des Kartellrechts auch für den Arbeitsmarkt zu prüfen.

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SVP Nationalrätin (GR)
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