Parteizeitung SVP-Klartext März 2018

Bürokratischer Schlendrian bei der Umsetzung von «Alter 75»

Wir erinnern uns: Mit grossem Pomp fuhr Bundespräsidentin Doris Leuthard am 21. November 2017 per Zug von Bern nach Zürich, um daselbst im Hauptbahnhof den 1. Schweizer Digitaltag einzuweihen. Sie pries in hohen Tönen, wie mittels digitaler Technologie die Arbeitsprozesse beschleunigt werden können. Gut so! Aber warum nicht auch bei sich selber, in der Staatsbürokratie? An geeigneten Objekten fehlt es ihr im Verkehrsdepartement ja beileibe nicht!

Als einfaches Beispiel diene der in Bund und Kantonen zu bewältigende Aufwand für die Heraufsetzung der Altersgrenze für die vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung der Autofahrer von 70 auf 75 Jahre. Es ist dies ein Thema, das derzeit vielen Senioren unter den Nägeln brennt, vor allem natürlich den Direktbetroffenen. Wie lange sollen und müssen sie noch Zeit und Geld aufwenden für eine Arztvisite, die in 98 % aller Fälle als völlig unnötig erachtet wird, selbst vom Dachverband der Hausärzte.

Ein Jahr für einfache Änderung
Am 29. September 2017 hatten die eidg. Räte die Gesetzesänderung definitiv abgesegnet. Und dies nach nur 2 Jahren Beratung in beiden Kammern, trotz grossem Widerstand, insbesondere seitens der kantonalen Strassenverkehrsämter. Am 18. Januar 2018, ist die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen. Nun liegt der Ball bei Bundesrat und UVEK-Vorsteherin Leuthard, nämlich die Inkraftsetzung. In der Wintersession erklärte sie dazu in der NR-Fragestunde amtlich: „Die Inkraftsetzung ist für Ende 2018/Anfang 2019 vorgesehen. Solange die heutige gesetzliche Regelung in Kraft ist, sind die ärztlichen Kontrolluntersuchungen ab dem 70. Altersjahr unverändert durchzuführen.“

Bocken die Strassenverkehrsämter?
Das ist natürlich ein Affront gegenüber den betroffenen Alterskategorien. Während Deutsche, Franzosen, Österreicher oder Holländer bis ins hohe Alter ohne jegliche Medizinalkontrolle weiterhin auf Schweizer Strassen fahren dürfen, müssen Schweizerinnen und Schweizer, obwohl vom Parlament neu geregelt, noch ein weiteres Jahr ab 70 zum Doktor. Verkehrsministerin Leuthard begründete das mit den Umsetzungsarbeiten auf Bundes- und Kantonsebene. Vor allem die Anpassung der Informatiksysteme auf den kantonalen Strassenverkehrsämtern, wo das Aufgebot zur Untersuchung ausgelöst wird, sei sehr zeitaufwändig. Ich bin viel mehr der Meinung, es sei eine Allianz aus kantonalen Verkehrsdirektoren samt ihrer Strassenverkehrsämter, die seinerzeit mit allen Mitteln Alter 75 bekämpft hatten, die noch letzten Widerstand leisten. Welcher Bürokrat gibt schon gerne bürokratische Herrschaft ab?

Der Frau Leuthard hingegen empfehle ich, zusammen mit Wirtschafts- und Bildungsminister Schneider-Ammann mal einen „Digitaltag gegen zu viel Bürokratie“ aufzugleisen. Applaus seitens der Senioren wäre ihr gewiss! Aber wahrscheinlich hört sie lieber den Amtsschimmel wiehern…

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über den Autor
Maximilian Reimann
SVP Nationalrat (AG)
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