Parteizeitung SVP-Klartext April 2019

Keine höheren Arbeitslosengelder für EU-Grenzgänger!

Die EU will die Zuständigkeit für arbeitslose Grenzgänger neu regeln. Der Schweiz drohen damit jährliche Mehrkosten in Milliardenhöhe. Noch kann sich die Schweiz dagegen wehren.

Verliert heute ein EU-Grenzgänger – also zum Beispiel ein Franzose, der in der Schweiz arbeitet – seine Stelle, erhält er von der französischen Arbeitslosenkasse Geld. Die Schweiz bezahlt dem französischen Staat während drei oder fünf Monaten eine Kompensation – je nach Beitragsdauer. Danach kommt Frankreich voll und ganz für seine Einwohner auf. Der Schweizer Abgeltungsbetrag an die EU-Staaten belief sich im Jahr 2015 auf knapp 200 Millionen Franken. Diese Praxis stützt sich auf eine durch die Schweiz 2012 übernommene Aktualisierung des Freizügigkeitsabkommens.

Einige EU Mitgliedsstaaten wollen nun eine Änderung zu ihren Gunsten und zum Nachteil der Schweiz. In Zukunft sollen die Arbeitslosengelder nicht mehr vom Wohnsitzstaat des Grenzgängers ausbezahlt werden, sondern vom letzten Staat, in dem die Person gearbeitet hat. Wenn wir also bei unserem Beispiel bleiben, würde der arbeitslose französische Grenzgänger künftig von der Schweizer Arbeitslosenkasse Geld erhalten.

Bis zu einer Milliarde Franken pro Jahr
Nach Schätzungen des SEM würde dieser Zuständigkeitswechsel die Schweiz für die 320’000 Grenzgänger jährlich hunderte von Millionen Franken kosten. Einige Experten schätzen die Mehrkosten sogar bei bis zu einer Milliarde Franken jährlich. Der Wechsel sieht auch vor, dass begleitende Massnahmen – wie Weiterbildungen, Sprachkurse und andere Arbeitsintegrationsmassnahmen – weiter vom Wohnsitzstaat finanziert werden müssten. Doch dieser hat kein Interesse, dem arbeitslosen Grenzgänger zu neuer Arbeit zu verhelfen, denn es bezahlt ja ein anderer, nämlich die Schweiz. Die Schweiz hätte zudem keine Möglichkeit, zu kontrollieren, ob sich die Betroffenen um eine neue Stelle bemühen. Der Anreiz dafür ist tief: Die Schweizer Arbeitslosengelder sind oft höher als der Lohn im Heimatland. Folglich macht es für Arbeitslose keinen Sinn, eine Stelle anzunehmen, solange Geld aus der Schweiz fliesst.

EU-Bürger erhalten schon heute mehr als sie einzahlen
In den Jahren 2013 – 2015 zahlten EU-Bürger in der Schweiz 20 Prozent weniger in die Arbeitslosenversicherung (ALV) ein, als sie Gelder daraus bezogen. Mit der neuen Regelung würde sich das Verhältnis zwischen den Einnahmen der ALV und den Ausgaben für Arbeitslosenentschädigung bei Ausländern massiv verschlechtern.

Mit der geplanten Ausweitung der Sozialleistungen würde die Schweiz mehr Grenzgänger anziehen – Billiglohnkonkurrenz für die einheimischen Arbeitskräfte. Denn für Grenzgänger wären künftig nicht mehr nur die hohen Schweizer Löhne attraktiv, sondern auch die grosszügigen Sozialleistungen im Fall von Arbeitslosigkeit.

Mit Rahmenabkommen wäre Widerstand zwecklos
Die SVP fordert den Bundesrat auf, der EU unmissverständlich darzulegen, dass die Schweiz den angestrebten Wechsel der Zuständigkeit für Arbeitslosenleistungen an Grenzgänger nicht übernehmen wird. Heute können wir uns noch gegen solche einseitigen Massnahmen wehren. Mit dem institutionellen Rahmenabkommen wäre die Schweiz gezwungen, diese Änderung automatisch zu übernehmen.

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