Parteizeitung SVP-Klartext April 2019

Mein Kampf gegen Windmühlen!

Bei jeder Gesetzesvorlage, die zur Abstimmung kommt, mache ich mir als Unternehmerin und Nationalrätin Gedanken, was diese administrativ auslöst. Andere, so empfinde ich es immer
wieder, lösen das Problem nach dem Motto: «Augen zu und durch.»

Auszug aus dem Bericht über die Evaluation der Wirksamkeit der Solidarhaftung: «Die Erkenntnisse der Evaluation legen nahe, dass der administrative Aufwand für grosse Unternehmen zugenommen hat. Die Erfahrungen der Sozialpartner zeigen aber auch, dass der administrative Aufwand mit der Zeit abnimmt.» Das ist für mich ein Gräuel, denn so erhält jede neue Regulierung eine Legitimation. Der Hintergedanke scheint zu sein, dass «man sich irgendwann daran gewöhnt.»

Ich wende die Hälfte meiner Arbeitszeit dafür auf, Normen und Vorgaben zu erfüllen, ohne dabei einen Mehrwert oder Wertschöpfung für unsere Unternehmen zu generieren. So wird mit der Änderung des Gleichstellungsgesetzes künftig die Lohnpolitik der Unternehmen regelmässig überprüft. Als Unternehmerin fühle ich mich zunehmend überwacht.

Mehrwert der Bürokratie: Null
Auch die neue EU-Datenschutzverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, betrifft viele Schweizer Unternehmen direkt. Sie müssen mühevoll und kostenintensiv interne Prozesse, Richtlinien, Verträge und Datenschutzerklärungen überprüfen lassen. Bei Verstössen drohen hohe Geldstrafen. Effektiver Mehrwert dieser Übung: Null. Nur die Beratungs-
unternehmen reiben sich die Hände, weil ihre Kassen klingeln.

Wer gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) Art. 66 dem Teilmonopol der SUVA unterstellt ist, hat sich deren Vorgaben zu unterwerfen. Hier rechtfertigt sich die Verwaltung damit, dass regelmässig neue schwammig formulierte Vorgaben erlassen würden. Etwa die Bedienung von Kleintransportgeräten, die nur durch SUVA anerkannte Ausbildner erfolgen darf. Vernunft und Eigenverantwortung bleiben da auf der Strecke. Was die SUVA mit ihren Vorgaben meint, ist unklar. Klar ist hingegen: Bei einem Fehltritt haften weder die Mitarbeiter noch die SUVA, sondern der Unternehmer als Privatperson. Er muss gar mit einem Strafverfahren rechnen. Das wäre wie wenn Bund oder Kantone als Bewilligungsgeber im Strassenverkehr für das Verhalten der Autofahrer verantwortlich wären.

Entwicklung ist zu stoppen
Die eingangs erwähnte Solidarhaftung im Entsendegesetz birgt neue Aufwände. Das Informationssystem Allianz Bau (ISAB) wurde uns Parlamentariern in der Frühjahressession 2019 vorgestellt. Angeblich verbessere es den Vollzug von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) in der Baubranche. Was nach Entlastung klingt, führt bei genauerer Betrachtung zu Mehraufwand, da ISAB die bestehenden Formulare nicht ablöst, sondern ergänzt.

Einige dieser unsäglichen Entwicklungen sind aus dem Ausland zu uns übergeschwappt. Das müssen wir stoppen. Die Schweizer Wirtschaft ist auch deshalb so erfolgreich, weil sie bislang nicht mit Bürokratie zugemüllt wurde. Die Lähmung unseres Erfolgs durch ausländische Regulierungen dürfen wir nicht akzeptieren. Auch deshalb ist das institutionelle Rahmen-
abkommen mit der EU abzulehnen. Dafür setze ich mich ein: Wirtschaft ist zwar nicht alles, aber ohne Wirtschaft ist alles nichts.

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