Parteizeitung SVP-Klartext Juni 2019

KESB-Initiative – schützen Sie Ihre Freiheit!

Keine Behörde hat so viel Macht wie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb). Die Kesb-Initiaitve will dies ändern. 70‘000 Unterschriften sind gesammelt, wir brauchen aber noch mindestens 30‘000 weitere, damit die Initiative zustande kommt. Helfen Sie mit und schützen Sie damit Ihre persönliche, rechtliche und finanzielle Freiheit.

Es kann jeden von uns jederzeit treffen: Wegen eines Unfalls, einer Krankheit, einer vermeintlichen oder effektiv beginnenden Demenz, oder auch nach einer Gefährdungsmeldung, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde über Sie verfügen. Jeder kann anonym und kostenlos eine Gefährdungsmeldung gegen Sie einreichen und die KESB muss aktiv werden. Als Konsequenz kann die KESB einen fremden Berufsbeistand einsetzen, der zusammen mit der KESB über Ihre Person, Ihren Aufenthaltsort, Ihr Vermögen, Ihr Haus, Ihre Wohnung oder sogar über Ihre Familienunternehmung bestimmen und verfügen kann.

Weshalb braucht es dringend die KESB-Initiative?
Anders als in anderen Rechtsgebieten liegt die Beweislast hier nicht bei der Behörde, die in Ihre Freiheit eingreifen will, sondern bei Ihnen selber als betroffene Person. Nicht die KESB muss beweisen, dass ein Eingreifen notwendig ist, sondern Sie müssen beweisen können, dass Sie gut ohne die KESB zurecht kommen. Als eines von vielen Beispielen aus der Praxis: Für eine ältere Person, die nach einer Gefährdungsmeldung mit physischer Gewalt aus ihrem Eigenheim abgeführt, in einem Heim platziert und dort mit Medikamenten ruhiggestellt wurde, und die ab sofort keinen Zugriff mehr auf ihr Vermögen hatte, um einen Anwalt zu bezahlen, war das schlicht unmöglich. Die KESB-Initiative will diese Beweislast wieder umkehren und die masslose Macht der KESB einschränken.

Ein Vorsorgeauftrag schützt nur bedingt
Geeignete KESB-Mitarbeitende leisten gute und nützliche Arbeit, ihnen gebührt entsprechende Wertschätzung. Es gibt aber leider auch allzu viele schlechte, ungeeignete KESB-Mitarbeitende, die das Leben von Betroffenen zur Hölle machen. Die KESB kann über Sie verfügen, und Sie müssen den langen, nervenaufreibenden und teuren Rechtsweg beschreiten, um sich wieder von der KESB zu befreien. Wenn das denn überhaupt möglich ist. Und wenn Sie gewinnen, bleiben Sie oft auf den Anwaltskosten sitzen. Keine Behörde in diesem Land hat so viel Macht wie die KESB.

Viele ältere Menschen sind betroffen, aber zum Beispiel auch junge Eltern mit unmündigen Kindern: Wenn ein Elternteil urteilsunfähig wird oder stirbt erhalten die unmündigen Kinder von der KESB einen Beistand zugewiesen, welcher über das Leben der Kinder bis zur Mündigkeit mitbestimmt. In den meisten Fällen ist das ein fremder Berufsbeistand. Dieser bestimmt auch mit, ob ein Haus verkauft oder eine Wohnung renoviert werden darf, denn er entscheidet, wie das Kindesvermögen «sinnvoll» verwendet wird.

Die Errichtung eines Vorsorgeauftrages ist eine wichtige Sofort-Massnahme. Er schützt Sie aber nur bedingt. Unter der aktuellen Gesetzgebung kann die KESB entscheiden, ob der von Ihnen eingesetzte Vorsorgebeauftragte «geeignet», bzw. genehm ist. Sie kann sich über Ihren Wunsch hinwegsetzen.

Helfen Sie mit, unterschreiben Sie die beiliegende KESB-Initiative und senden Sie sie schnell zurück. Vielen herzlichen Dank!

Für mehr Informationen: www.kesb-initiative.ch

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SVP Nationalrätin (SG)
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