Strassburg veurteilt Schweizer Bettelverbot

In vielen Kantonen und Gemeinden gilt ein Bettelverbot. Jenes im Kanton Zürich wurde bereits 1927 per Volksabstimmung eingeführt. Die Richter am Menschenrechtsgerichtshof interessiert das nicht. Sie erklären das Betteln zum Menschenrecht – ein konsequentes Vorgehen dagegen ist nicht erlaubt.

Eine heute 28-jährige Rumänin wurde mehrmals in Genf wegen verbotenem Betteln aufgegriffen und schliesslich zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Weil sie diese nicht zahlen konnte oder wollte, wurde sie in eine fünftägige Haft umgewandelt. Das akzeptierte die mittellose Analphabetin nicht und zog die Verfügung fast ein Jahrzehnt durch alle Instanzen bis vor den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg – wohl mit wohlwollender Unterstützung von Verbänden und NGOs.

Das sei zu grausam, befanden die dortigen Richter und ein Verstoss gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens. Demgegenüber hatten erst kürzlich die höchsten Richter der Schweiz das Bettelverbot im Kanton Waadt für zulässig erklärt.

Der fremde Gerichtshof beschränkte sich nicht auf den Fall der jungen Rumänin, sondern hat vielmehr pauschale Bettelverbote, wie sie 14 Kantone und etliche Gemeinden erlassen haben, generell als zu weitgehend erklärt. In Zürich gilt kantonsweit ein solches Verbot, das geht auf eine Volksabstimmung von 1927 zurück. Tatsächlich sieht man im Gegensatz etwa zur Stadt Bern im ganzen Kanton Zürich selten Bettler. Wer trotzdem um Gaben bittet, wird gebüsst. Alleine die Stadtpolizei Zürich hatte im Jahr 2019 745 Verzeigungen gegen die Wegelagerer mit der hohlen Hand ausgestellt und das erbettelte Geld eingezogen.

In der Schweiz muss niemand betteln

Die Abschaffung des Bettelverbotes Mitte 2020 hat sich in Basel unmittelbar im Strassenbild niedergeschlagen, wie auch ein Porträt von SRF über einen in die Drogen abgerutschten Schweizer zeigte. Er setzte sich seit Jahren über das Verbot hinweg und besserte mit Betteln seine monatliche Sozialhilfe von 700 Franken (Obdachlosentarif) um rund 1000 Franken auf. Er ärgerte sich über die neue Konkurrenz: Denn pünktlich zur Aufhebung des Bettelverbotes machten sich vor allem Roma-Clans in der Stadt breit.

Wer über eine Aufenthaltsbewilligung verfügt, hat ein Anrecht auf Sozialhilfe, das sind normalerweise 996 Fr. Bargeld pro Monat plus Wohnung und alle Sozialversicherungsbeiträge und Extras. Wer illegal hier ist, hat Anspruch auf Nothilfe von 8 bis 12 Fr. pro Tag plus Obdach. Aus humanitärer Sicht gibt also keinen Grund, hier zu betteln. Naheliegend ist, dass die Motivation vielmehr auf wirtschaftlichen Gründen beruht.

Das Urteil deckt anschaulich das Problem der demokratischen Schweiz mit der richterlichen Macht von aussen auf, nämlich, wie die Gerichtshof-Juristen von weit oben irgendwelche Auffassungen abgeben, welche die Schweiz in undemokratischer Weise verändern. Die Menschenrechte stehen in der Schweiz seit unseren Anfängen nicht zur Diskussion, wohl aber deren willkürliche Auslegung von Richtern, die nicht mit unseren Institutionen vertraut sind und für uns anonyme Funktionäre mit unbekannten Interessen sind. Das Stimmrecht der Schweizer ist nun also auch bezüglich Fragen der Bettlerei einfluss- und wertlos geworden.

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SVP Nationalrätin (ZH)
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