Parteizeitung SVP-Klartext Mai 2021

Covid-19-Gesetz: Differenziertes Stimmverhalten wird verunmöglicht

Die Delegierten der SVP Schweiz haben an der Online-DV vom 27. März 2021 zum Covid-19-Gesetz Stimmfreigabe beschlossen. Es kommt nicht oft vor, dass sich bei einer Vorlage Pro- und Contra-Argumente aus SVP-Optik ungefähr die Waage halten. Das Covid-19-Gesetz ist eine solche Vorlage.

Die Macht des Bundesrats begrenzen, den Unternehmen helfen!

Es gibt sowohl legitime Gründe für eine Annahme als auch für eine Ablehnung des Covid-19-Gesetzes. Das Problem liegt vor allem darin, dass verschiedene Aspekte vermengt werden, über die nicht einzeln abgestimmt werden kann. Auf der einen Seite werden dem Bundesrat freiheitseinschränkende Befugnisse eingeräumt, auf der anderen Seite die finanziellen Unterstützungsmassnahmen für Wirtschaft und Gesellschaft geregelt. Die SVP hat im Parlament vergeblich beantragt, die Vorlage zu splitten, um eine differenzierte Abstimmung darüber zu ermöglichen.

Das Covid-19-Gesetz ist ein spezielles Gesetz. Es basiert auf Notrecht und ist befristet. Im Verlauf der letzten Monate wurde es bereits wieder überarbeitet. Abgestimmt wird aber über die Version vom 25. September 2020. Daher drängt sich die Frage auf, welche Folgen eine Ablehnung bzw. eine Annahme der Vorlage am 13. Juni hätte.

Bei einer Ablehnung der Vorlage würden dem Bundesrat per 25. September 2021 Befugnisse zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie entzogen, soweit sie im Gesetz geregelt sind. Gegen solche bundesrätliche Befugnisse hat sich die SVP bereits 2013 gewehrt – bei der Abstimmung über das Epidemiengesetz. Ausserdem würde die Grundlage wegfallen für Massnahmen zur Abfederung der negativen wirtschaftlichen Folgen.

Argumente für ein Nein

Bei einer Annahme der Vorlage hätte das Covid-19-Gesetz weiterhin Gültigkeit bis zum Ablauf der Geltungsdauer Ende 2021. Für die Kurzarbeit gelten die Regelungen bis Ende 2022.

Der Hauptgrund für ein Nein zum Covid-19-Gesetz liegt in der Skepsis gegenüber der verfehlten Lockdown-Politik des Bundesrats. Eine Ablehnung ist die logische Reaktion für alle, die der Meinung sind, der Bundesrat habe seine Kompetenzen falsch eingesetzt und mangelhaft Belege zur Begründung der einschneidenden, freiheitsbeschränkenden Massnahmen geliefert. Wer ein Zeichen setzen will gegen diese unverhältnismässigen Massnahmen, die zu Berufs- und Arbeitsverboten und als Folge davon zu staatlichen Entschädigungsverpflichtungen in Milliardenhöhe geführt haben, stimmt Nein.

Was für ein Ja spricht

Wer das Gesetz ablehnt, sollte sich aber bewusst sein, wer davon vor allem betroffen wäre. Das Hauptziel des Covid-19-Gesetzes ist und war es nämlich, die einschneidenden Massnahmen mit ihren zahlreichen negativen Nebeneffekten für die Wirtschaft und die Gesellschaft zu dämpfen. Gemeint sind die Unterstützungsmassnahmen zu Gunsten der betroffenen KMU und Härtefallbranchen, also der Gastronomie, der Hotellerie, der Eventbranche, der Reisebranche, der Fitnessbranche, dem Tourismus, dem Sport und der Kultur. Ein Ja zum Gesetz bedeutet ein Bekenntnis zur Unterstützung der betroffenen Menschen durch die Finanzierung von Kurzarbeit, Erwerbsersatz und À-fonds-perdu-Beiträgen. Diese im Covid-19-Gesetz geregelten Instrumente helfen mit, Konkurse und Arbeitslose zu verhindern.

Verfehlte Lockdown-Politik des Bundesrats

Die SVP hat im Bundeshaus die verfehlte, nicht-evidenzbasierte Lockdown-Politik des Bundesrats unzählige Male kritisiert und versucht, raschere Lockerungen durchzusetzen, um die Menschen im Land wieder arbeiten zu lassen. Leider haben sowohl im Bundesrat als auch im Parlament die Mehrheiten gefehlt. Aber eines ist allen klar: Wenn der Staat faktische Arbeitsverbote verfügt, soll er auch finanziell dafür geradestehen.

Fazit: Jede und jeder muss die Gewichtung der Argumente für ein Ja oder ein Nein aus eigener Sicht und mit Blick auf die Betroffenheit des eigenen Umfelds vornehmen. Man kann in guten Treuen beide Auffassungen vertreten.

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