Parteizeitung SVP-Klartext Mai 2021

Gewalttaten verhindern, Leben retten

Paris, Berlin, London, Wien. Aber auch die Schweiz erlebte schon terroristische Angriffe wie in Morges oder Lugano. Die Frage ist deshalb nicht ob, sondern wann die Schweiz von einem Terroranschlag mit vielen Verletzten und Todesopfern heimgesucht wird. Es ist höchste Zeit für ein griffiges Anti-Terror Gesetz!

Ja zum Anti-Terror-Gesetz

Bei einem möglichen Terrorverdacht sind den Behörden heute die Hände gebunden, weil keine strafbare Handlung vorliegt. Mit dem Anti-Terror-Gesetz werden nun genau diese sogennanten Gefährder ins Visier genommen. Das sind Personen, bei welchen aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivität ausüben werden. Ihnen kann das Bundesamt für Polizei (Fedpol) Melde- und Gesprächsteilnahmepflichten, Kontakt- und Rayonverbote, Hausarrest oder Ausreiseverbote auferlegen. Die präventiven Massnahmen gegen Gefährderinnen und Gefährder sind subsidiär: Sie dürfen nur angewendet werden, wenn die Gefahr nicht mit therapeutischen, integrativen oder anderen Massnahmen abgewendet werden kann.

Linke schützen Gefährder

Gemäss den Linken verstossen diese Massnahmen gegen die Menschenrechte. Einmal mehr versuchen die Linken Gefährder zu schützen und riskieren damit die Sicherheit der eigenen Bevölkerung. Auch ein entsprechendes Gutachten von Bund und Kantonen kam zum Schluss, dass die Massnahmen im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) umgesetzt werden können.

Der Hausarrest kann für Personen ab 15 Jahren verhängt werden, dazu haben aber National- und Ständerat zahlreiche Ausnahmen beschlossen: Gefährder sollen das Haus für Erwerbs- und Bildungszwecke, die Ausübung der Glaubensfreiheit oder wegen familiärer Verpflichtungen verlassen dürfen. Zudem muss der Hausarrest vorab von einem Gericht geprüft werden. Alle übrigen Massnahmen wie Melde- und Gesprächsteilnahmepflichten, Rayon- und Ausreiseverbote können dem Gericht nachträglich vorgelegt werden. Diese Massnahmen können ab 12 Jahren angewendet werden. Gemäss Gutachten ist das mit der Uno-Kinderrechtskonvention vereinbar. Aus unzähligen Fällen in Europa weiss man, dass Terroranschläge auch von Minderjährigen ausgeführt werden. Mehr noch – in einigen Terroranschlägen spielten Minderjährige eine zentrale Rolle. Es kann und darf nicht sein, dass sich Terroristen hinter ihrem Alter verstecken können. Daher ist es unabdingbar, dass dieses Gesetz auch bei Minderjährigen angewendet werden kann.

Mehr Sicherheit für Schweiz

Mit dem Anti-Terror Gesetz kann endlich die Überwachung von Gefährdern ausgebaut werden. Das Fedpol erhält die Befugnis, im Internet, in Messenger-Diensten und sozialen Medien verdeckt Fahnderinnen und Fahnder einzusetzen. Solche Ermittlungen unter falscher Identität dürfen nur im Zusammenhang mit schweren Straftaten durchgeführt werden, bei denen der Bund für die Strafverfolgung zuständig ist.

Mit dem Anti-Terror Gesetz bekommt die Schweiz endlich ein griffiges Instrument gegen Terrorismus. Damit wird die Sicherheit in unserem Land erhöht und womöglich Menschenleben gerettet.

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