Fragwürdige Sozialhilfe

von Thomas Müller, Nationalrat und Stadtpräsident, Rorschach (SG)

Unangenehme Themen brauchen Zeit, bis die Politik eine offene Diskussion zulässt: Nach Asyl, Kriminalität und Zuwanderung nun die Sozialhilfe und ihre SKOS-Richtlinien. Wer dieses heikle Thema aufgreift, wird rasch in die rechte Ecke gedrängt. Die öffentliche Debatte wird aber kommen.

 

Unangenehme Themen brauchen Zeit, bis die Politik eine offene Diskussion zulässt: Nach Asyl, Kriminalität und Zuwanderung nun die Sozialhilfe und ihre SKOS-Richtlinien. Wer dieses heikle Thema aufgreift, wird rasch in die rechte Ecke gedrängt. Die öffentliche Debatte wird aber kommen.

Niemand will die Sozialhilfe abschaffen. Aber Fehlentwicklungen machen sie ungerecht – ungerecht gegenüber jenen, die mit eigener Anstrengung und Steuern den Lebensunterhalt anderer finanzieren müssen.

 

Zu hohe Ansätze

Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sind in Einzelfällen eine Zumutung für jene, die mit täglicher Arbeit und bescheidenem Lohn für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen. Daher müssen Unterstützungsmassnahmen wieder prioritär darauf ausgerichtet werden, Arbeitslose möglichst rasch einer Erwerbsarbeitzuzuführen. Um die richtigen Anreize zu setzen, darf daher bei einer Vollkostenrechnung die zugesprochene Summe im Hilfsfall nicht höher sein, als ein minimaler Lohn bei Vollzeitarbeit.

 

Kürzungen wirkungslos

Dies ist dann besonders stossend, wenn Sozialhilfebezüger vom Ausland in die Selbstverständlichkeit des Wohlfahrtsstaates Schweiz zuwandern und für sich das Recht beanspruchen auszuwählen, ob sie ihr monatliches Geld mit Arbeit oder vom Sozialamt beschaffen wollen. Die in den SKOS-Richtlinien vorgesehenen Kürzungen von maximal 10 Prozent sind selbst bei offensichtlichem Missbrauch wirkungslos. Die SKOS-Richtlinien müssen daher nach unten korrigiert werden können.

 

Gerecht im Einzelfall

Wer die SKOS-Richtlinien braucht, um auch renitenten Bezügern volle Leistungen zu verschaffen, ist nicht fair gegenüber Menschen in echter Notlage. Den Sozialämtern muss möglich sein, dem Einzelfall gerecht zu werden. Daher fordert die SVP auch immer wieder die Gemeindeautonomie im Fürsorgewesen und stellt sich gegen die Professionalisierung der Sozialhilfeämter. Ein Austritt aus der SKOS muss in allen Gemeinden geprüft werden und die verbindliche Anwendung derer Richtlinien muss aus den kantonalen Gesetzen und Verordnungen gestrichen werden.

 

Geschäftsfeld für Insider

Die Kantone wären eigentlich frei, die SKOS-Richtlinien anzuwenden. Die Gerichte stützen sich aber darauf ab, obwohl der SKOS die demokratische Legitimation fehlt. Stossenderweise geben innerhalb der SKOS nur Insider aus der Sozialhilfe den Ton an. Und die leben gut von diesem Geschäft und haben kein Interesse an  Veränderungen. In ihrer Sprache ist selbst der renitente Sozialhilfebezüger ein „Klient“, also ein Kunde, den sie auf Kosten der Allgemeinheit zufrieden stellen wollen. Aktuelle Exzesse dieser Verhätschelung geben zu denken und bringen hoffentlich eine Wende in der politischen Debatte um überhöhte Sozialhilfe.

von Thomas Müller, Nationalrat und Stadtpräsident, Rorschach (SG)


Was ist „SKOS“?

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ist ein Fachverband, der sich für die Ausgestaltung und Entwicklung der Sozialhilfe in der Schweiz engagiert. Die Organisation setzt sich aus Vertretern von Gemeinden, Kantonen, vom Bund sowie von privaten Organisationen des Sozialbereichs zusammen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1905 engagiert sie sich dafür, dass Armut wirksam bekämpft wird. Die SKOS ist aber juristisch keine staatliche Organisation, sondern ein Verein.

Faktisch ist die SKOS sogar die Berufsorganisation der Sozialarbeiter und hat inzwischen über die sogenannten SKOS-Richtlinien massgeblichen Einfluss auf die Tarife für Sozialarbeit und Sozialhilfe.

Die meisten Kantone übernehmen rechtsverbindlich diese Richtlinien und zwingen damit ihre Gemeinden weltfremde Ansätze für Sozialhilfe zu gewähren.

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