Warum ein JA

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Ja zur „Volksinitiative zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer“ (Durchsetzungs-Initiative):

 

Ja zu mehr Sicherheit durch weniger Ausländerkriminalität!
Wer sich nicht an unsere Regeln hält, muss die Schweiz verlassen. Eine konsequente Ausschaffungspraxis wirkt präventiv und sorgt dafür, dass die Ausländerkriminalität sinken wird; dies führt zu mehr Sicherheit für alle in der Schweiz.

Ja zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative gemäss Volkswillen!
Nur die Durchsetzungs-Initiative führt zu einer konsequenten Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative, welche am 28. November 2010 von Volk und Ständen angenommen wurde.

Ja zu einer sicheren Schweiz für alle!
Die Durchsetzungs-Initiative schafft Rechtssicherheit. Sie führt in der Praxis zu einer konsequenten und zwingenden Ausschaffung krimineller Ausländer. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist zentral für die Attraktivität des Standorts Schweiz. Nur eine sichere Schweiz ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort und kann Zentrum für viele internationale Organisationen sein.

Ja zur Verhinderung von Wiederholungstaten!
Heute werden pro Jahr ca. 500 Personen ausgeschafft. Mit der Durchsetzungs-Initiative wären es aufgrund der heute begangenen Delikte ca. 10‘000 Ausschaffungen pro Jahr. Ausgeschaffte ausländische Straftäter erhalten eine Einreisesperre und können damit in der Schweiz nicht mehr straffällig werden. Dies führt dazu, dass die Zahl der Wiederholungstäter deutlich sinken wird.

Ja zur Sicherung unserer Sozialwerke durch Senkung des Sozialmissbrauchs!
Während die Zuwanderung früher vor allem in den Arbeitsmarkt stattgefunden hat, haben wir es heute immer mehr mit einer Zuwanderung ins Sozialsystem zu tun. Dies führt auch zu Missbrauchsfällen. Diese müssen bekämpft und sanktioniert werden. Die Drohung einer Ausschaffung wirkt abschreckend. So kann der Sozialmissbrauch durch Ausländer wirkungsvoll bekämpft werden.

Ja zum Schutz integrierter Ausländer!
Anständige und integrationswillige Ausländer sind von der Initiative nicht betroffen; im Gegenteil: Sie würden nicht mehr länger durch kriminelle Landsleute in Verruf gebracht und profitieren ebenfalls von mehr Sicherheit

Ja zur  korrekten Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative!
Nach langwierigen Debatten haben sich National- und Ständerat geweigert, die Ausschaffungs-Initiative konsequent umzusetzen. Die vom Parlament beschlossene Umsetzungsgesetzgebung beinhaltet eine unbrauchbare Härtefallklausel. Das heisst: Eine Ausschaffung muss nicht zwingend vorgenommen werden. Mit dieser Härtefallklausel haben die Richter die Möglichkeit, von einer Ausschaffung abzusehen: Man kann immer einen Grund finden, weshalb der verurteilte Straftäter die Schweiz nicht verlassen muss.

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