JA zur Unternehmenssteuerreform III

Am 12. Februar 2017 werden wir also über das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform III abstimmen, das die SP ergriffen hat. Gleich in meiner ersten Session in Bern habe ich persönlich stark an dieser Vorlage mitgearbeitet. Ich bin felsenfest überzeugt davon, dass diese Reform nötig und richtig ist und für uns Schweizer und SVPler einen erfolgreichen Weg eröffnet.

Magdalena Martullo-Blocher
Magdalena Martullo-Blocher
Nationalrätin Lenzerheide (GR)

Bereits bevor ich Nationalrätin wurde, habe ich mich als Unternehmerin intensiv und über Jahre mit dieser Reform beschäftigt. Sie betrifft einen der wichtigsten Standortvorteile der Schweiz, nämlich unsere attraktiven Unternehmenssteuern. Gerade internationale Unternehmen entscheiden jetzt und aufgrund dieser Reform, ob und wie stark sie in der Schweiz weiter tätig sein werden, Arbeitsplätze schaffen, forschen und entwickeln und Steuern bezahlen. Ich engagiere mich deshalb im Co-Präsidium des überparteilichen Komitees, welches sich gegen dieses Referendum und damit für diese Unternehmenssteuerreform III einsetzt.

Brauchen wir eine Unternehmenssteuerreform?

JA! Das sage ich Ihnen aus meiner Erfahrung als international tätige Unternehmerin. Unser heutiges Steuersystem ist international (OECD) nicht mehr akzeptiert. Damit laufen Unternehmen in der Schweiz heute Gefahr, dass sie im Ausland plötzlich nochmals besteuert werden. Dieses Risiko will kein Unternehmen eingehen. Die Unternehmen entscheiden deshalb jetzt, wie sie sich organisieren und in welchen Ländern sie aktiv sein wollen.

Davon betroffen sind sehr viele und sehr wichtige internationale Unternehmen in der Schweiz, insgesamt sind es 24’000 Gesellschaften (sogenannte "Statusgesellschaften"), die heute eine bevorzugte Besteuerung haben. Müssten diese Unternehmen plötzlich den "normalen Steuersatz" bezahlen, hätten sie schlagartig deutlich mehr Steuern zu bezahlen und würden in steuergünstigere Länder abwandern.

Diese Unternehmen sind wesentlich für die Schweiz.

  • Sie beschäftigen hier 150’000 Mitarbeiter, also etwa gleich viel wie die Banken! Weil sie auch viel investieren, hängen über Zulieferer- und Dienstleistungsbetriebe – also bei KMU und Gewerbe – nochmals 250’000 Arbeitsplätze an ihnen;
  • Sie forschen und entwickeln viel. Die Hälfte der privaten Forschungs- und Entwicklungsausgaben in der Schweiz kommt von ihnen;
  • Sie zahlen fast die Hälfte der Gewinnsteuern beim Bund – das sind jährlich über 5 Milliarden Franken. Je nach Kanton leisten sie auch in den Kantonen bedeutende Gewinnsteuern: in den finanzstarken Kantonen Waadt, Basel Stadt und Zug bringen sie zum Beispiel, trotz Privilegierung, über 80% aller Gewinnsteuereinnahmen.

Wenn diese Unternehmen also abwandern, weil wir ihnen keine attraktive Besteuerung mehr anbieten können, sind bei uns bis zu 400’000 Arbeitsplätze, die Hälfte der privaten Forschung und Entwicklung und 5 Milliarden Steuereinnahmen allein beim Bund gefährdet.

Wie funktioniert die Besteuerung nach der Reform?

Der Föderalismus und die kantonale Steuerhoheit werden auch künftig beibehalten. Denn mit der Unternehmenssteuerreform III erhalten die Kantone anstelle des bisherigen Steuer-Werkzeugkastens einen neuen Steuer-Werkzeugkasten. Mit diesen neuen Steuer-Werkzeugen können sie (sie müssen aber nicht) die Gewinnsteuern unter den normalen Satz senken. Die Ausgangslage ist in jedem Kanton anders, deshalb behalten die Kantone bei der Anwendung der Werkzeuge weiterhin viel Freiheit. Sie können also selber entscheiden, welche Werkzeuge sie wie anwenden, damit der Standort steuerlich attraktiv bleibt und Arbeitsplätze sowie Steuereinnahmen gesichert sind. Verschiedene Kantone haben bereits bekannt gegeben, was sie vorhaben, der Kanton Waadt hat der Steuerreform bereits zugestimmt. Sicher ist, dass diejenigen Unternehmen, die bisher steuerlich bevorzugt waren, trotz aller Ersatz-Werkzeuge neu dennoch mehr Steuern bezahlen werden. Neu können praktisch alle anderen Unternehmen, insbesondere auch die Gewerbler, ebenfalls von einer tieferen Steuerbelastung profitieren.

So können die Kantone neu allen Firmen, die forschen oder entwickeln (auch KMU), und solchen, die Patente auf Innovationen haben – also innovativen Unternehmen, die für unsere Jungen und für die Zukunft sorgen – Steuerabzüge gewähren. Unternehmen, die eigenes Geld einsetzen, werden neu gleich behandelt wie diejenigen, die mit Krediten arbeiten. Natürlich steht es den Kantonen auch frei, keines dieser Werkzeuge zu benutzen und stattdessen den normalen Steuersatz zu senken.

Was kostet die Unternehmenssteuerreform die Schweiz?

Wie die Steuereinnahmen in Zukunft aussehen, hängt davon ab, wie es uns als Schweiz und damit auch den Kantonen gelingt, Unternehmen in der Schweiz zu halten oder sogar neue Firmen dank den Möglichkeiten der Unternehmenssteuerreform anzusiedeln. Eine konservative Schätzung geht davon aus, dass die Kantone und Gemeinden rund 2 Milliarden Franken an Steuereinnahmen, vor allem in der Übergangszeit, verlieren könnten. Mit der Unternehmenssteuerreform wird der Bund die Kantone deshalb unterstützen, indem er ihnen neu über die Rückerstattung der direkten Bundessteuern 1.1 Milliarden Franken mehr als heute zukommen lassen wird. Wenn also Herr Jans von «Ausfällen beim Bund von 1.3 Milliarden Franken» spricht, dann ist damit fast ausschliesslich derjenige Betrag gemeint, den der Bund neu an die Kantone bezahlt. (Bei einem geplanten Anstieg der Bundesausgaben von 10 Milliarden Franken pro Jahr bis 2019 fällt diese 1 Milliarde Franken im Bundesbudget allerdings kaum ins Gewicht.)

Wenn es den Kantonen aber gelingt, die neuen Steuer-Werkzeuge geschickt einzusetzen, bin ich persönlich überzeugt, dass wir den Standort Schweiz bedeutend attraktiver gestalten und damit auch neue Unternehmen ansiedeln und so zusätzliche Steuereinnahmen generieren können.

Wenn Herr Jans (bzw. die SP als Gegnerin der Steuerreform) nun behauptet, dass bei der letzten Steuerreform (USR II) die tatsächlichen Mindereinnahmen um Milliarden höher waren, als vor der Abstimmung geschätzt, so kann ich Sie beruhigen: Kurzfristige Ausfälle werden durch ein wettbewerbsfähiges Steuersystem mehr als kompensiert. Im Vergleich zu 1990 liefern heute die Unternehmen mehr als das Vierfache in die Bundeskasse! Privatpersonen müssen deshalb nicht für Steuerausfälle aufkommen…

Aber besonders wenn wir die genannten Mindereinnahmen den drohenden Steuerausfällen von weit über 5 Milliarden Franken und dem Verlust von Hunderttausenden von Arbeitsplätzen entgegensetzen, die wir ohne Steuerreform haben würden, so ist die Milchbuchrechnung zugunsten der Unternehmenssteuerreform schnell gemacht. Die Steuerreform mit der Möglichkeit von neuen Steuer-Werkzeugen lohnt sich – und zwar für uns alle – für unsere Arbeitsplätze, Innovationen und finanziell!

Und schliesslich: Die Steuerreform ist eine ausgewogene Lösung des Bundes und aller Kantone. Der Bundesrat, SVP, FDP, CVP, GLP und BDP, die Wirtschaftsverbände und die Finanzdirektoren aller Kantone unterstützen die Reform geschlossen.

Ich bitte Sie deshalb, die Unternehmensreform III ebenfalls zu unterstützen und die JA-Parole zu fassen. Damit sagen Sie JA zum Wirtschaftsstandort Schweiz, zum Erhalt von mehreren Hunderttausend Arbeitsplätzen sowie zur Sicherung von über 5 Milliarden Steuerfranken. Aber auch JA zu tiefen Steuern und Abgaben, einer starken Wirtschaft und dem Erhalt des Wohlstands. Für eine starke und eigenständige Schweiz setzen wir von der SVP uns ein!

Magdalena Martullo-Blocher
Magdalena Martullo-Blocher
Nationalrätin Lenzerheide (GR)
 
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