Entwurf zur Flugpassagierdatenverordnung und Änderung weitere Verordnungen

Die SVP stimmt dem vorliegenden Entwurf der Flugpassagierdatenverordnung im Grundsatz zu, legt jedoch grossen Wert darauf, dass die Umsetzung für die betroffenen Luftverkehrsunternehmen so unbürokratisch und kosteneffizient wie möglich gestaltet wird. In der Konsequenz ist Art. 5 VFPG zu streichen.

Die Flugpassagierdaten werden von den Luftverkehrsunternehmen bei den Passagieren zur Abwicklung des Fluges erhoben. Das verabschiedete Flugpassagierdatengesetz bildet die rechtliche Grundlage, damit auch die Schweiz diese Daten zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität bearbeiten darf. Zudem legt das Gesetz die Voraussetzungen fest, unter denen die in der Schweiz ansässigen Luftverkehrsunternehmen ihre Flugpassagierdaten an einen Staat bekanntgeben dürfen, der diese bei der Landung und beim Abflug verlangt. Der vorliegende Entwurf der Flugpassagierdatenverordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz, so unter anderem zu den Pflichten der Luftverkehrsunternehmen und der für die Flugpassagierdatenbearbeitung zuständigen Stelle beim fedpol. Mit der Anpassung der weiteren Verordnungen werden zudem die Zugriffsrechte der Passenger Information Unit (PIU) auf Informationssysteme des Bundes datenspezifisch festgelegt.

Aus Sicht der SVP sind die internationalen ICAO-Standards ohne Swiss Finish zu übernehmen. Dies ist für die Wettbewerbsfähigkeit der in der Schweiz tätigen Fluggesellschaften zentral. Insbesondere heisst das, dass das Datenformat und die Push-Methode unverändert übernommen werden. Weiter sind die technischen Schnittstellen zur PIU so zu gestalten, dass eine nahtlose Integration in die bestehenden weltweiten Systeme der Airlines gewährleistet ist. Dadurch werden unnötige Bürokratie und Zusatzkosten in für die Luftfahrtbranche zuträglicher Art und Weise vermieden. Mithin wird gleichzeitig sichergestellt, dass die Sicherheitsmassnahmen effizient und ohne operative Hürden umgesetzt werden können.

 
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