Die SVP unterstützt grundsätzlich das Ziel, den polizeilichen Informationsaustausch zu verbessern und damit die Kriminalitätsbekämpfung effizienter zu gestalten, und begrüsst insbesondere die technische Vernetzung sowie die Integration zentraler Systeme wie RIPOL. Gleichzeitig steht sie der Ausweitung der Bundeskompetenzen kritisch gegenüber, da diese die kantonale Polizeihoheit beeinträchtigen und zu einer schleichenden Zentralisierung führen könnte, und lehnt insbesondere einen verpflichtenden Anschluss der Kantone an die POLAP sowie zu weit gefasste Zugriffsrechte ab. Die SVP fordert daher eine gründliche Überarbeitung der Vorlage und verlangt insbesondere Korrekturen bei der Ausweitung der Bundeskompetenzen, beim Zwangsanschluss der Kantone, bei den ungenügend eingegrenzten Zugriffsrechten, bei der Gefahr einer Zentralisierung sensibler Polizeidaten sowie bei der unzureichenden Kosten- und IT-Risikoanalyse.

Mit der Vorlage soll der polizeiliche Informationsaustausch innerhalb der Schweiz verbessert werden. Dazu soll eine nationale Abfrageplattform (POLAP) geschaffen werden, über welche Polizei und andere Behörden mit einer einzigen Suchanfrage auf verschiedene Informationssysteme von Bund und Kantonen zugreifen können. Zur Umsetzung soll unter anderem die Bundesverfassung dahingehend geändert werden, dass der Bund die Kompetenz erhält, Vorschriften zur Bekanntgabe polizeilicher Daten zu erlassen. Zudem wird das Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme (BPI) angepasst und insbesondere geregelt, dass fedpol die polizeiliche Abfrageplattform betreibt.
Wir begrüssen die Vereinfachung der Zugriffe auf nationale Polizeidaten. Dieser Schritt ist notwendig, da Kriminalität zunehmend über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinaus auf nationaler Ebene agiert. Ebenfalls begrüssen wir, dass das Fahndungssystem RIPOL Teil dieses schweizweiten Datenaustauschs werden soll und dass neben den kantonalen Polizeikorps auch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit sowie die Migrationsbehörden sektoriell Zugriff auf für sie relevante Daten erhalten.
Die vorgesehene Ausweitung der Zugriffsrechte betrachten wir kritisch. Durch die POLAP erhalten zahlreiche Behörden Zugriff auf polizeiliche Daten aus unterschiedlichen Systemen von Bund und Kantonen. Je grösser der Kreis der zugriffsberechtigten Stellen, desto höher ist das Risiko von Fehlanwendungen oder Missbrauch. Wir fordern deshalb eine strikte Zweckbindung der Datenabfragen sowie eine klare Beschränkung auf diejenigen Behörden, die diese Informationen zwingend zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.
Die Absicht hinter der Änderung von Artikel 57 der Bundesverfassung unterstützen wir grundsätzlich. Wir sehen die vorgesehene Ausgestaltung jedoch kritisch. Die Polizeihoheit liegt traditionell bei den Kantonen, und die vorgesehene Verfassungsänderung, wonach der Bund Vorgaben zum polizeilichen Datenaustausch machen kann, stellt einen potenziellen Eingriff in diese Hoheit dar. Mit der vorgeschlagenen Bestimmung erhält der Bund weitreichende Regelungskompetenzen, die über den konkreten Inhalt dieser Vorlage hinausgehen könnten. Wir fordern daher eine präzisere und restriktivere Formulierung des Verfassungsartikels mit klar begrenztem Auslegungsspielraum.
Besonders kritisch beurteilen wir den vorgesehenen verpflichtenden Anschluss der kantonalen Informationssysteme an die POLAP. Ein solcher Zwangsanschluss stellt einen erheblichen Eingriff in die föderale Kompetenzordnung dar und untergräbt die Autonomie der Kantone im Bereich der Polizeihoheit. Wir lehnen eine solche Verpflichtung in der vorliegenden Form ab und fordern, dass die Kantone bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Plattform substantiell eingebunden werden und ihre Mitwirkungsrechte gewahrt bleiben.
Wir anerkennen, dass eine solche Plattform zusätzliche Aufgaben und Verpflichtungen mit sich bringt. Eine gewisse Koordination der nationalen Abfrageplattform ist daher nachvollziehbar. Diese Koordination aber komplett zentralisiert beim fedpol anzusiedeln greift weiter in die kantonale Polizeihoheit ein. Ebenfalls ist die Analyse der Auswirkungen auf das fedpol ungenügend. Der erläuternde Bericht spricht selbst von einer «vorsichtigen Schätzung» der Kosten und beziffert diese mit einem zusätzlichen Personalaufwand von rund 10 Vollzeitstellen beziehungsweise etwa 1.5 Millionen Franken. Wir fordern hier eine deutlich fundiertere Kosten- und Ressourcenplanung, marktgerechte Löhne sowie eine interne Kompensation innerhalb des EJPD anstelle eines weiteren Stellenaufbaus im Departement.
Zudem ist sicherzustellen, dass die POLAP nicht zu einer faktischen Zentralisierung sensibler Polizeidaten führt. Auch wenn formal keine zentrale Datenbank vorgesehen ist, entsteht mit der Plattform eine zentrale Zugriffsdrehscheibe, die den Zugang zu einer Vielzahl von Daten vereinheitlicht. Es muss daher ausdrücklich ausgeschlossen werden, dass sich aus dieser technischen Vernetzung schleichend eine zentrale Datensammlung entwickelt. Die Verantwortung für die Datenbearbeitung muss weiterhin klar bei den jeweiligen kantonalen oder eidgenössischen Stellen verbleiben.
Ebenfalls beurteilen wir die Umsetzung als zentral gesteuerte IT-Lösung des Bundes kritisch. In den vergangenen Jahren waren zahlreiche grössere IT-Projekte des Bundes durch unzureichende Planung und erhebliche Kostenüberschreitungen geprägt. Angesichts der angespannten Bundesfinanzen und der prioritären Mehrausgaben insbesondere in den Bereichen Armee und AHV ist ein weiteres kostenintensives IT-Projekt nicht verantwortbar. Wir fordern daher verbindliche Kostenkontrollen, klare Steuerungsmechanismen sowie definierte Abbruch- oder Anpassungskriterien bei wesentlichen Budgetüberschreitungen.