Botschaft Standortförderung 2028–2031

Die SVP lehnt die Botschaft Standortförderung 2028–2031 in der vorliegenden Form ab. Die aktuelle Vorlage folgt nicht den Beschlüssen des Parlaments. Deshalb sind insbesondere jene Teile, die sich der Förderung des Tourismus, der Wirtschaftsstandort und des ländlichen Raumes widmen, zu korrigieren. Die SVP kann einzig dem Bundesbeschluss über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten zugunsten der KMU zustimmen, sofern er von der restlichen Vorlage abgetrennt und als eigene Vorlage weitergeführt wird.

Die Ablehnung der Vorlage bezieht sich hier zu der konkreten Ausgestaltung der Botschaft. Die parlamentarische Beratung des Entlastungspakets 27 hat diese Vorlage eingeholt. Insbesondere im Tourismusbereich wurden die Kürzungen deutlich reduziert. Auch bei der Neuen Regionalpolitik wurden die Mittel weitgehend beibehalten. Der Bundesrat zieht sich somit nicht wie ursprünglich vorgesehen aus der Regionalpolitik zurück. Entsprechend braucht es auch keine Vorlage, die auf diesem Rückzug aufbaut. Gerade für den ländlichen Raum, die Berggebiete, die Landwirtschaft und die Tourismusregionen ist die Regionalpolitik ein wichtiges Instrument. Eine Botschaft, welche diese Ausgangslage nicht korrekt abbildet, kann aus Sicht der SVP nicht als Grundlage für die Förderperiode 2028–2031 dienen.

Hinzu kommt, dass die Vorlage sinnvolle Massnahmen mit problematischen Elementen vermischt. Die administrative Entlastung der KMU über EasyGov ist aus Sicht der SVP klar unterstützungswürdig, weil sie konkrete Bürokratie abbauen kann. Demgegenüber werfen die übrigen Teile der Botschaft offene Fragen auf: Bei Innotour und Schweiz Tourismus drohen falsche Priorisierungen zulasten kleiner und mittlerer Projekte sowie der Berg- und Tourismusregionen. Bei Exportförderung und Standortpromotion muss stärker sichergestellt werden, dass die Mittel strikt subsidiär, wirtschaftsnah und ohne zusätzliche ESG-, Compliance- oder Beratungsbürokratie eingesetzt werden. Deshalb ist der KMU-Teil von der restlichen Vorlage abzutrennen und separat weiterzuführen.

 
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