Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV)

Die SVP unterstützt die vorliegende Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung, weil sie die rechtsstaatlich problematische rückwirkende Anwendung neuer OECD-Leitlinien verhindert und Rechtssicherheit für die Unternehmen schafft. Gleichzeitig weist die SVP auf die grundsätzlichen Probleme der dynamischen Übernahme internationaler Regelwerke in das schweizerische Steuerrecht hin und bekräftigt ihre Kritik am System der dynamischen Verweisung und am OECD-Mechanismus. Die Schweiz muss ihre Steuerhoheit und ihre demokratische Entscheidungsautonomie auch künftig konsequent wahren. Wesentliche Änderungen des Steuerrechts müssen weiterhin durch die schweizerischen Institutionen beschlossen werden und dürfen nicht automatisch aus internationalen Auslegungsinstrumenten folgen.

Mit der vorliegenden Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung setzt der Bundesrat die Motionen 25.4392 und 25.4399 um. Kern der Vorlage ist, dass die administrative Leitlinie des OECD Inclusive Framework vom 13. Januar 2025 zu Artikel 9.1 der GloBE-Mustervorschriften nicht rückwirkend auf Geschäftsjahre angewendet wird, die vor dem 1. Januar 2025 begonnen haben. Dadurch soll verhindert werden, dass Unternehmen nachträglich mit einer geänderten Auslegung internationaler Vorgaben belastet werden.

Die SVP unterstützt ausdrücklich die vorgesehene Regelung, wonach die administrative Leitlinie vom 13. Januar 2025 erst für Geschäftsjahre Anwendung findet, die ab dem 1. Januar 2025 beginnen. Dadurch wird verhindert, dass Unternehmen für bereits abgeschlossene Geschäftsjahre nachträglich mit einer geänderten Auslegung der OECD-Vorgaben konfrontiert werden. Dies stärkt die Rechtssicherheit und beugt steuerliche Behördenwillkür vor.

Die SVP hält an ihrer Kritik an der dynamischen Verweisung auf Kommentare und weitere Regelwerke des Inclusive Framework fest. Die vorliegende Vorlage zeigt exemplarisch, dass neue administrative Leitlinien erhebliche Auswirkungen auf die Steuerbelastung einzelner Unternehmen haben können. Wesentliche Änderungen des materiellen Steuerrechts dürfen deshalb nicht faktisch durch internationale Gremien erfolgen, sondern müssen den ordentlichen schweizerischen Rechtsetzungsverfahren unterstehen. Die Steuerhoheit der Schweiz ist dabei konsequent zu wahren. Eine Übertragung zentraler steuerrechtlicher Entscheidungsbefugnisse an internationale Institutionen lehnt die SVP ab.

Die SVP beurteilt die Einführung der OECD-Mindestbesteuerung kritisch. Die Mindestbesteuerung schränkt die steuerpolitische Souveränität der Schweiz ein und vermindert den internationalen Steuerwettbewerb. Umso wichtiger ist es, dass die Umsetzung der internationalen Vorgaben den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Schweiz folgt. Abschliessend erwartet die SVP vom Bundesrat, die Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung laufend auf ihre Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlichen Auftrag gemäss Artikel 129a BV zu überprüfen. Die Mindestbesteuerung wurde eingeführt, um Steuersubstrat, Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu schützen und nicht um zusätzliche Steuerbelastungen zu schaffen oder internationale Vorgaben möglichst weitgehend zu übernehmen. Sollten sich die internationalen Rahmenbedingungen oder die wirtschaftlichen Auswirkungen verändern, ist der Bundesrat gehalten, die Notwendigkeit und den Umfang der schweizerischen Umsetzung neu zu beurteilen. Die Schweiz darf an der Mindestbesteuerung nur so weit festhalten, als dies tatsächlich den Interessen des Wirtschaftsstandorts und der Gesamtwirtschaft dient.

Aus diesen Gründen unterstützt die SVP die vorliegende Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung, da sie eine rückwirkende Anwendung neuer OECD-Leitlinien verhindert und damit die Rechtssicherheit für Unternehmen stärkt.

 
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